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EMVG

Gesetz über die elektromagnetische Verträglichkeit von Betriebsmitteln

Fassungsangaben der Quelle

Stand: Zuletzt geändert durch Art. 51 G v. 23.6.2021 I 1858

Hinweis: Änderung durch Art. 1 G v. 20.7.2026 I Nr. 214 textlich nachgewiesen, dokumentarisch noch nicht abschließend bearbeitet

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR287910016

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 517a91ccf75075625b29f2e5da846d46e08ad0a2ea89f03cd1cc3fbae3b75fb1

XML-Quelle beim Herausgeber

Inhaltsverzeichnis

Allgemeine HinweiseInhaltsübersichtAbschnitt 1 Allgemeine Vorschriften§ 1Anwendungsbereich§ 2Einschränkungen des Anwendungsbereichs§ 3Begriffsbestimmungen§ 4Grundlegende Anforderungen an die elektromagnetische Verträglichkeit§ 5Besondere Anforderungen an die Installation ortsfester Anlagen§ 6Bereitstellung auf dem Markt, Inbetriebnahme§ 7Besondere Regelungen zum freien WarenverkehrAbschnitt 2 Pflichten der Wirtschaftsakteure§ 8Allgemeine Pflichten des Herstellers§ 9Kennzeichnungs- und Informationspflichten des Herstellers§ 10Bevollmächtigter des Herstellers§ 11Allgemeine Pflichten des Einführers§ 12Kennzeichnungs- und Informationspflichten des Einführers§ 13Pflichten des Händlers§ 14Einführer oder Händler als Hersteller§ 15Identifizierung der WirtschaftsakteureAbschnitt 3 Konformität der Betriebsmittel§ 16Konformitätsvermutung bei Betriebsmitteln§ 17Konformitätsbewertungsverfahren für Geräte§ 18CE-Kennzeichnung von Geräten§ 19Montage und Gebrauchsanleitung für Geräte, Hinweise auf Nutzungsbeschränkungen§ 20Ortsfeste AnlagenAbschnitt 4 Notifizierung von Konformitätsbewertungsstellen§ 21Notifizierende Behörde, VerordnungsermächtigungAbschnitt 4a Notfallverfahren§ 21aAnwendung der Notfallverfahren§ 21bKonformitätsvermutung im Notfallmodus für den Binnenmarkt§ 21cVorrangigkeit von Marktüberwachungstätigkeiten im Notfallmodus für den BinnenmarktAbschnitt 5 BundesnetzagenturUnterabschnitt 1 Zuständigkeiten und Befugnisse§ 22Zuständigkeiten und Befugnisse der BundesnetzagenturUnterabschnitt 2 Marktüberwachung und Störungsbearbeitung§ 23Maßnahmen der Marktüberwachung bei Geräten, mit denen ein Risiko verbunden ist§ 23aMaßnahmen auf Messen und Ausstellungen§ 24Maßnahmen bei formaler Nichtkonformität§ 25Pflichten der Bundesnetzagentur bei Nichtkonformität von Geräten, mit denen ein Risiko verbunden ist, die sich nicht auf das deutsche Hoheitsgebiet beschränken§ 26Pflichten der Bundesnetzagentur bei Nichtkonformität von Geräten, mit denen ein Risiko verbunden ist, bei Maßnahmen anderer Mitgliedstaaten§ 27Befugnisse bei der Störungsbearbeitung, Verordnungsermächtigung§ 28Besondere Eingriffsbefugnisse bei der Störungsbearbeitung§ 29AuskunftsrechteUnterabschnitt 3 Zwangsgeld und Beiträge, Vorverfahren§ 30Zwangsgeld§ 31Beiträge, Verordnungsermächtigung§ 32VorverfahrenAbschnitt 6 Bußgeldvorschriften§ 33BußgeldvorschriftenAbschnitt 7 Schlussbestimmungen§ 34Übergangsbestimmungen