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EfbV

Verordnung über Entsorgungsfachbetriebe, technische Überwachungsorganisationen und Entsorgergemeinschaften

Fassungsangaben der Quelle

Stand: Zuletzt geändert durch Art. 9 Abs. 1 G v. 30.9.2025 I Nr. 233

Hinweis: Änderung durch Art. 3 Abs. 2 G v. 13.7.2026 I Nr. 207 textlich nachgewiesen, dokumentarisch noch nicht abschließend bearbeitet

Sonst: Ersetzt V 2129-27-2-5 v. 10.9.1996 I 1421 (EfbV)

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR277010016

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): b87f47adaa9fcf1233d4afed241a70722293b249f0260ad82a8f8f69bdadc3fd

XML-Quelle beim Herausgeber

Inhaltsverzeichnis

Allgemeine HinweiseInhaltsübersichtAbschnitt 1 Allgemeine Vorschriften§ 1Anwendungsbereich§ 2BegriffsbestimmungenAbschnitt 2 Anforderungen an die Organisation, die Ausstattung und die Tätigkeit eines Entsorgungsfachbetriebes§ 3Anforderungen an die Betriebsorganisation§ 4Anforderungen an die personelle, gerätetechnische und sonstige Ausstattung§ 5Betriebstagebuch§ 6Versicherungsschutz§ 7Anforderungen an die Durchführung der abfallwirtschaftlichen TätigkeitAbschnitt 3 Anforderungen an den Inhaber und die im Entsorgungsfachbetrieb beschäftigten Personen§ 8Zuverlässigkeit des Inhabers und der für die Leitung und Beaufsichtigung des Betriebes verantwortlichen Personen§ 9Fachkunde des Inhabers und der für die Leitung und Beaufsichtigung des Betriebes verantwortlichen Personen§ 10Zuverlässigkeit und Sachkunde des sonstigen PersonalsAbschnitt 4 Abschluss eines Überwachungsvertrages mit einer technischen Überwachungsorganisation§ 11Überwachungsvertrag§ 12Zustimmung zum Überwachungsvertrag, WiderrufAbschnitt 5 Mitgliedschaft in einer Entsorgergemeinschaft§ 13Satzung oder sonstige Regelung der Entsorgergemeinschaft§ 14Überwachungsausschuss§ 15Anforderungen an die Mitgliedschaft und Mitteilung der Aufnahme und des Austritts§ 16Anerkennung der Entsorgergemeinschaft, WiderrufAbschnitt 6 Anforderungen an Sachverständige und Kontrolle der Sachverständigen§ 17Zuverlässigkeit von Sachverständigen§ 18Unabhängigkeit von Sachverständigen§ 19Fach- und Sachkunde von Sachverständigen§ 20Zulassung als Umweltgutachter oder Umweltgutachterorganisation§ 21Kontrolle der SachverständigenAbschnitt 7 Anforderungen an die Überwachung§ 22Erstmalige und jährliche Überprüfung§ 23ÜberwachungsberichtAbschnitt 8 Umfang der Zertifizierung und Gestaltung des Zertifikats§ 24Teilzertifizierung und Beschränkung des Zertifizierungsumfangs§ 25Gestaltung des ZertifikatsAbschnitt 9 Sonstige gemeinsame Vorschriften§ 26Entzug des Zertifikats und des Überwachungszeichens§ 27Pflicht zur Kündigung des Überwachungsvertrages oder der Mitgliedschaft§ 28Entsorgungsfachbetrieberegister§ 29Ordnungswidrigkeiten§ 30Zugänglichkeit privater Regelwerke§ 31ÜbergangsvorschriftenAnlage 1(zu § 9 Absatz 1 Satz 2 Nummer 3 und Absatz 3 Satz 2, § 19 Absatz 2 Nummer 2 Buchstabe b Halbsatz 2 sowie § 31 Absatz 1 und 2) LehrgangsinhalteAnlage 2(zu § 23 Satz 2) Mindestinhalt von ÜberwachungsberichtenAnlage 3(zu § 25) Vordruck für das Zertifikat