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EfbV

Inhaltsübersicht

Verordnung über Entsorgungsfachbetriebe, technische Überwachungsorganisationen und Entsorgergemeinschaften

Abschnitt 1
Allgemeine Vorschriften
§  1Anwendungsbereich
§  2Begriffsbestimmungen
Abschnitt 2
Anforderungen an die
Organisation, die Ausstattung und
die Tätigkeit eines Entsorgungsfachbetriebes
§  3Anforderungen an die Betriebsorganisation
§  4Anforderungen an die personelle, gerätetechnische und sonstige Ausstattung
§  5Betriebstagebuch
§  6Versicherungsschutz
§  7Anforderungen an die Durchführung der abfallwirtschaftlichen Tätigkeit
Abschnitt 3
Anforderungen an
den Inhaber und die im
Entsorgungsfachbetrieb beschäftigten Personen
§  8Zuverlässigkeit des Inhabers und der für die Leitung und Beaufsichtigung des Betriebes verantwortlichen Personen
§  9Fachkunde des Inhabers und der für die Leitung und Beaufsichtigung des Betriebes verantwortlichen Personen
§ 10Zuverlässigkeit und Sachkunde des sonstigen Personals
Abschnitt 4
Abschluss eines Überwachungsvertrages
mit einer technischen Überwachungsorganisation
§ 11Überwachungsvertrag
§ 12Zustimmung zum Überwachungsvertrag, Widerruf
Abschnitt 5
Mitgliedschaft in einer Entsorgergemeinschaft
§ 13Satzung oder sonstige Regelung der Entsorgergemeinschaft
§ 14Überwachungsausschuss
§ 15Anforderungen an die Mitgliedschaft und Mitteilung der Aufnahme und des Austritts
§ 16Anerkennung der Entsorgergemeinschaft, Widerruf
Abschnitt 6
Anforderungen an Sachverständige
und Kontrolle der Sachverständigen
§ 17Zuverlässigkeit von Sachverständigen
§ 18Unabhängigkeit von Sachverständigen
§ 19Fach- und Sachkunde von Sachverständigen
§ 20Zulassung als Umweltgutachter oder Umweltgutachterorganisation
§ 21Kontrolle der Sachverständigen
Abschnitt 7
Anforderungen an die Überwachung
§ 22Erstmalige und jährliche Überprüfung
§ 23Überwachungsbericht
Abschnitt 8
Umfang der Zertifizierung
und Gestaltung des Zertifikats
§ 24Teilzertifizierung und Beschränkung des Zertifizierungsumfangs
§ 25Gestaltung des Zertifikats
Abschnitt 9
Sonstige gemeinsame Vorschriften
§ 26Entzug des Zertifikats und des Überwachungszeichens
§ 27Pflicht zur Kündigung des Überwachungsvertrages oder der Mitgliedschaft
§ 28Entsorgungsfachbetrieberegister
§ 29Ordnungswidrigkeiten
§ 30Zugänglichkeit privater Regelwerke
§ 31Übergangsvorschriften
Anlage 1(zu § 9 Absatz 1 Satz 2 Nummer 3 und Absatz 3 Satz 2, § 19 Absatz 2 Nummer 2 Buchstabe b Halbsatz 2 sowie § 31 Absatz 1 und 2)
Anlage 2(zu § 23 Satz 2)
Anlage 3(zu § 25)
Fassungsangaben der Quelle

Stand: Zuletzt geändert durch Art. 9 Abs. 1 G v. 30.9.2025 I Nr. 233

Hinweis: Änderung durch Art. 3 Abs. 2 G v. 13.7.2026 I Nr. 207 textlich nachgewiesen, dokumentarisch noch nicht abschließend bearbeitet

Sonst: Ersetzt V 2129-27-2-5 v. 10.9.1996 I 1421 (EfbV)

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR277010016

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): b87f47adaa9fcf1233d4afed241a70722293b249f0260ad82a8f8f69bdadc3fd

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