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WaffG

Waffengesetz

Fassungsangaben der Quelle

Stand: Zuletzt geändert durch Art. 2 Abs. 10 G v. 20.3.2026 I Nr. 95

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR397010002

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 16acc919a8944776024d8073b38bd686f3f8f39ee63e79cb7f75817753cc1d6a

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Inhaltsverzeichnis

Allgemeine HinweiseInhaltsübersichtAbschnitt 1 Allgemeine Bestimmungen§ 1Gegenstand und Zweck des Gesetzes, Begriffsbestimmungen§ 2Grundsätze des Umgangs mit Waffen oder Munition, Waffenliste§ 3Umgang mit Waffen oder Munition durch Kinder und JugendlicheAbschnitt 2 Umgang mit Waffen oder MunitionUnterabschnitt 1 Allgemeine Voraussetzungen für Waffen- und Munitionserlaubnisse§ 4Voraussetzungen für eine Erlaubnis§ 5Zuverlässigkeit§ 6Persönliche Eignung§ 6aNachbericht§ 6bMitteilungspflichten der Waffenbehörden an die Jagdbehörden§ 7Sachkunde§ 8Bedürfnis, allgemeine Grundsätze§ 9Inhaltliche Beschränkungen, Nebenbestimmungen und AnordnungenUnterabschnitt 2 Erlaubnisse für einzelne Arten des Umgangs mit Waffen oder Munition, Ausnahmen§ 10Erteilung von Erlaubnissen zum Erwerb, Besitz, Führen und Schießen§ 11Erwerb und Besitz von Schusswaffen oder Munition mit Bezug zu einem anderen Mitgliedstaat§ 12Ausnahmen von den ErlaubnispflichtenUnterabschnitt 3 Besondere Erlaubnistatbestände für bestimmte Personengruppen§ 13Erwerb und Besitz von Schusswaffen und Munition durch Jäger, Führen und Schießen zu Jagdzwecken§ 14Erwerb und Besitz von Schusswaffen und Munition durch Sportschützen§ 15Schießsportverbände, schießsportliche Vereine§ 15aSportordnungen§ 15bFachbeirat Schießsport§ 16Erwerb und Besitz von Schusswaffen und Munition durch Brauchtumsschützen, Führen von Waffen und Schießen zur Brauchtumspflege§ 17Erwerb und Besitz von Schusswaffen oder Munition durch Waffen- oder Munitionssammler§ 18Erwerb und Besitz von Schusswaffen oder Munition durch Waffen- oder Munitionssachverständige§ 19Erwerb und Besitz von Schusswaffen und Munition, Führen von Schusswaffen durch gefährdete Personen§ 20Erwerb und Besitz von Schusswaffen durch Erwerber infolge eines ErbfallsUnterabschnitt 4 Besondere Erlaubnistatbestände für Waffenherstellung, Waffenhandel, Schießstätten, Bewachungsunternehmer§ 21Gewerbsmäßige Waffenherstellung, Waffenhandel§ 21aStellvertretungserlaubnis§ 22Fachkunde§ 23(weggefallen)§ 24Kennzeichnungspflicht, Markenanzeigepflicht§ 25Verordnungsermächtigungen§ 25aAnordnungen zur Kennzeichnung§ 26Nichtgewerbsmäßige Waffenherstellung§ 27Schießstätten, Schießen durch Minderjährige auf Schießstätten§ 27aSicherheitstechnische Prüfung von Schießstätten; Verordnungsermächtigung§ 28Erwerb, Besitz und Führen von Schusswaffen und Munition durch Bewachungsunternehmer und ihr Bewachungspersonal§ 28aErwerb, Besitz und Führen von Schusswaffen und Munition durch Bewachungsunternehmen und ihr Bewachungspersonal für Bewachungsaufgaben nach § 31 Absatz 1 der GewerbeordnungUnterabschnitt 5 Verbringen und Mitnahme von Waffen oder Munition in den, durch den oder aus dem Geltungsbereich des Gesetzes§ 29Verbringen von Waffen oder Munition in den, durch den oder aus dem Geltungsbereich dieses Gesetzes§ 30Allgemeine Erlaubnis zum Verbringen von Waffen oder Munition aus dem Geltungsbereich dieses Gesetzes in andere Mitgliedstaaten§ 31(weggefallen)§ 32Mitnahme von Waffen oder Munition in den, durch den oder aus dem Geltungsbereich des Gesetzes, Europäischer Feuerwaffenpass§ 33Anmelde- und Nachweispflichten, Befugnisse der Überwachungsbehörden beim Verbringen oder der Mitnahme von Waffen oder Munition in den, durch den oder aus dem Geltungsbereich dieses GesetzesUnterabschnitt 6 Obhutspflichten, Anzeige-, Hinweis- und Nachweispflichten§ 34Überlassen von Waffen oder Munition, Prüfung der Erwerbsberechtigung, Anzeigepflicht§ 35Werbung, Hinweispflichten, Handelsverbote§ 36Aufbewahrung von Waffen oder Munition§ 37Anzeigepflichten der gewerblichen Waffenhersteller und Waffenhändler§ 37aAnzeigepflichten der Inhaber einer Waffenbesitzkarte oder einer gleichgestellten anderen Erlaubnis zum Erwerb und Besitz und der Inhaber einer nichtgewerbsmäßigen Waffenherstellungserlaubnis§ 37bAnzeige der Vernichtung,der Unbrauchbarmachung und des Abhandenkommens§ 37cAnzeigepflichten bei Inbesitznahme§ 37dAnzeige von unbrauchbar gemachten Schusswaffen§ 37eAusnahmen von der Anzeigepflicht§ 37fInhalt der Anzeigen§ 37gEintragungen in die Waffenbesitzkarte§ 37hAusstellung einer Anzeigebescheinigung§ 37iMitteilungspflicht bei Umzug ins Ausland und bei Umzug im Ausland§ 38Ausweispflichten§ 39Auskunfts- und Vorzeigepflicht, Nachschau§ 39aVerordnungsermächtigung für die ErsatzdokumentationUnterabschnitt 6a Besondere Regelungen zum Umgang mit Salutwaffen und unbrauchbar gemachten Schusswaffen, zur Unbrauchbarmachung von Schusswaffen und zur Aufbewahrung von Salutwaffen§ 39bErwerb, Besitz und Aufbewahrung von Salutwaffen§ 39cUnbrauchbarmachung von Schusswaffen und Umgang mit unbrauchbar gemachten Schusswaffen; VerordnungsermächtigungUnterabschnitt 7 Verbote§ 40Verbotene Waffen§ 41Waffenverbote für den Einzelfall§ 42Verbot des Führens von Waffen und Messern bei öffentlichen Veranstaltungen; Verordnungsermächtigungen für Verbotszonen§ 42aVerbot des Führens von Anscheinswaffen und bestimmten tragbaren Gegenständen§ 42bVerbot des Führens von Waffen und Messern im öffentlichen Personenfernverkehr; Verordnungsermächtigung für Verbotszonen§ 42cKontrollbefugnis zum Verbot des Führens von Waffen und Messern bei öffentlichen Veranstaltungen, im öffentlichen Personenfernverkehr und in VerbotszonenAbschnitt 3 Sonstige waffenrechtliche Vorschriften§ 43Erhebung und Übermittlung personenbezogener Daten§ 44Übermittlung an und von Meldebehörden§ 44aBehördliche Aufbewahrungspflichten§ 45Rücknahme und Widerruf§ 46Weitere Maßnahmen§ 47Verordnungen zur Erfüllung internationaler Vereinbarungen oder zur Angleichung an Gemeinschaftsrecht§ 48Sachliche Zuständigkeit§ 49Örtliche Zuständigkeit§ 50(weggefallen)Abschnitt 4 Straf- und Bußgeldvorschriften§ 51Strafvorschriften§ 52Strafvorschriften§ 52a(weggefallen)§ 53Bußgeldvorschriften§ 54EinziehungAbschnitt 5 Ausnahmen von der Anwendung des Gesetzes§ 55Ausnahmen für oberste Bundes- und Landesbehörden, Bundeswehr, Polizei und Zollverwaltung, erheblich gefährdete Hoheitsträger sowie Bedienstete anderer Staaten§ 56Sondervorschriften für Staatsgäste und andere Besucher§ 57KriegswaffenAbschnitt 6 Übergangsvorschriften, Verwaltungsvorschriften§ 58Altbesitz; Übergangsvorschriften§ 59Verwaltungsvorschriften§ 60(weggefallen)§ 60aÜbergangsvorschrift zu den WaffenbüchernAnlage 1(zu § 1 Abs. 4) BegriffsbestimmungenAnlage 2(zu § 2 Abs. 2 bis 4) Waffenliste