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Gesetz über die Spende, Entnahme und Übertragung von Organen und Geweben

Fassungsangaben der Quelle

Neuf: Neugefasst durch Bek. v. 4.9.2007 I 2206;

Stand: zuletzt geändert Art. 1 G v. 12.5.2026 I Nr. 143

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR263100997

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): e2868ccde8505293e76fef23a6566717bc51c0a14e3378b20398bf628df8c411

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Inhaltsverzeichnis

Allgemeine HinweiseEingangsformelInhaltsübersichtAbschnitt 1 Allgemeine Vorschriften§ 1Ziel und Anwendungsbereich des Gesetzes§ 1aBegriffsbestimmungen§ 2Aufklärung der Bevölkerung, Erklärung zur Organ- und Gewebespende, Organ- und Gewebespendeausweise§ 2aRegister für Erklärungen zur Organ- und GewebespendeAbschnitt 2 Entnahme von Organen und Geweben bei toten Spendern§ 3Entnahme mit Einwilligung des Spenders§ 4Entnahme mit Zustimmung anderer Personen§ 4aEntnahme bei toten Embryonen und Föten§ 5Nachweisverfahren§ 6Achtung der Würde des Organ- und Gewebespenders§ 7Datenverarbeitung, AuskunftspflichtAbschnitt 3 Entnahme von Organen und Geweben bei lebenden Spendern§ 8Entnahme von Organen und Geweben bei lebenden Spendern§ 8aLebendspendekommissionen§ 8bEntnahme von Knochenmark bei minderjährigen Personen§ 8cEntnahme von Organen und Geweben in besonderen Fällen§ 8dEntnahme von Organen und Geweben zur RückübertragungAbschnitt 3a Gewebeeinrichtungen, Untersuchungslabore, Register§ 8eBesondere Pflichten der Gewebeeinrichtungen§ 8fUntersuchungslabore§ 8gMeldung bestimmter GewebeeinrichtungenAbschnitt 4 Entnahme, Vermittlung und Übertragung von Organen, Zusammenarbeit bei der Entnahme von Organen und Geweben§ 9Zulässigkeit der Organentnahme und -übertragung, Vorrang der Organspende§ 9aEntnahmekrankenhäuser§ 9bTransplantationsbeauftragte§ 9c(weggefallen)§ 10Transplantationszentren§ 10aOrgan- und Spendercharakterisierung, Transport von Organen, Verordnungsermächtigung zur Organ- und Spendercharakterisierung und zum Transport§ 11Zusammenarbeit bei der Entnahme von Organen und Geweben, Koordinierungsstelle§ 12Organvermittlung, Vermittlungsstelle, Stelle zur Vermittlung von Nieren im Rahmen der Überkreuzlebendnierenspende§ 12aAngehörigenbetreuungAbschnitt 5 Meldungen, Dokumentation, Rückverfolgung, Datenschutz, Fristen§ 13Dokumentation, Rückverfolgung, Verordnungsermächtigung zur Meldung schwerwiegender Zwischenfälle und schwerwiegender unerwünschter Reaktionen§ 13aDokumentation übertragener Gewebe durch Einrichtungen der medizinischen Versorgung§ 13bMeldung schwerwiegender Zwischenfälle und schwerwiegender unerwünschter Reaktionen bei Geweben§ 13cRückverfolgungsverfahren bei Geweben§ 14Datenschutz§ 15Aufbewahrungs- und LöschungsfristenAbschnitt 5a Transplantationsregister§ 15aZweck des Transplantationsregisters§ 15bTransplantationsregisterstelle§ 15cVertrauensstelle§ 15dFachbeirat§ 15eDatenübermittlung an die Transplantationsregisterstelle und an die Vertrauensstelle§ 15fDatenübermittlung durch die Transplantationsregisterstelle§ 15gDatenübermittlung durch die Transplantationsregisterstelle zu Forschungszwecken, Datenaustausch§ 15hAufbewahrungs- und Löschungsfristen§ 15iVerordnungsermächtigungenAbschnitt 5b Richtlinien zum Stand der Erkenntnisse der medizinischen Wissenschaft, Verordnungsermächtigung§ 16Richtlinien zum Stand der Erkenntnisse der medizinischen Wissenschaft bei Organen§ 16aVerordnungsermächtigung§ 16bRichtlinien zum Stand der Erkenntnisse der medizinischen Wissenschaft zur Entnahme von Geweben und deren ÜbertragungAbschnitt 6 Verbotsvorschriften§ 17Verbot des Organ- und GewebehandelsAbschnitt 7 Straf- und Bußgeldvorschriften§ 18Organ- und Gewebehandel§ 19Weitere Strafvorschriften§ 20BußgeldvorschriftenAbschnitt 8 Schlussvorschriften§ 21Zuständige Bundesoberbehörde§ 22Verhältnis zu anderen Rechtsbereichen§ 23Bundeswehr§ 24§ 25Übergangsregelung§ 26(Inkrafttreten, Außerkrafttreten)