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Inhaltsübersicht

Gesetz über die Spende, Entnahme und Übertragung von Organen und Geweben

 Abschnitt 1
Allgemeine Vorschriften
§ 1Ziel und Anwendungsbereich des Gesetzes
§ 1aBegriffsbestimmungen
§ 2Aufklärung der Bevölkerung, Erklärung zur Organ- und Gewebespende, Organ- und Gewebespendeausweis
§ 2aRegister für Erklärungen zur Organ- und Gewebespende
 
 Abschnitt 2
Entnahme von Organen
und Geweben bei toten Spendern
§ 3Entnahme mit Einwilligung des Spenders
§ 4Entnahme mit Zustimmung anderer Personen
§ 4aEntnahme bei toten Embryonen und Föten
§ 5Nachweisverfahren
§ 6Achtung der Würde des Organ- und Gewebespenders
§ 7Datenverarbeitung, Auskunftspflicht
 
 Abschnitt 3
Entnahme von Organen
und Geweben bei lebenden Spendern
§ 8Entnahme von Organen und Geweben bei lebenden Spendern
§ 8aLebendspendekommissionen
§ 8bEntnahme von Knochenmark bei minderjährigen Personen
§ 8cEntnahme von Organen und Geweben in besonderen Fällen
§ 8dEntnahme von Organen und Geweben zur Rückübertragung
 
 Abschnitt 3a
Gewebeeinrichtungen,
Untersuchungslabore, Register
§ 8eBesondere Pflichten der Gewebeeinrichtungen
§ 8fUntersuchungslabore
§ 8gMeldung bestimmter Gewebeeinrichtungen
 
 Abschnitt 4
Entnahme, Vermittlung und
Übertragung von Organen, Zusammenarbeit
bei der Entnahme von Organen und Geweben
§ 9Zulässigkeit der Organentnahme und -übertragung, Vorrang der Organspende
§ 9aEntnahmekrankenhäuser
§ 9bTransplantationsbeauftragte
§ 9c(weggefallen)
§ 10Transplantationszentren
§ 10aOrgan- und Spendercharakterisierung, Transport von Organen, Verordnungsermächtigung zur Organ- und Spendercharakterisierung und zum Transport
§ 11Zusammenarbeit bei der Entnahme von Organen und Geweben, Koordinierungsstelle
§ 12Organvermittlung, Vermittlungsstelle, Stelle zur Vermittlung von Nieren im Rahmen der Überkreuzlebendnierenspende
§ 12aAngehörigenbetreuung
 
 Abschnitt 5
Meldungen, Dokumentation,
Rückverfolgung, Datenschutz, Fristen
§ 13Dokumentation, Rückverfolgung, Verordnungsermächtigung zur Meldung schwerwiegender Zwischenfälle und schwerwiegender unerwünschter Reaktionen
§ 13aDokumentation übertragener Gewebe durch Einrichtungen der medizinischen Versorgung
§ 13bMeldung schwerwiegender Zwischenfälle und schwerwiegender unerwünschter Reaktionen bei Geweben
§ 13cRückverfolgungsverfahren bei Geweben
§ 14Datenschutz
§ 15Aufbewahrungs- und Löschungsfristen
 Abschnitt 5a
Transplantationsregister
§ 15aZweck des Transplantationsregisters
§ 15bTransplantationsregisterstelle
§ 15cVertrauensstelle
§ 15dFachbeirat
§ 15eDatenübermittlung an die Transplantationsregisterstelle und an die Vertrauensstelle
§ 15fDatenübermittlung durch die Transplantationsregisterstelle
§ 15gDatenübermittlung durch die Transplantationsregisterstelle zu Forschungszwecken, Datenaustausch
§ 15hAufbewahrungs- und Löschungsfristen
§ 15iVerordnungsermächtigungen
 
 Abschnitt 5b
Richtlinien zum Stand
der Erkenntnisse der medizinischen
Wissenschaft, Verordnungsermächtigung
§ 16Richtlinien zum Stand der Erkenntnisse der medizinischen Wissenschaft bei Organen
§ 16aVerordnungsermächtigung
§ 16bRichtlinien zum Stand der Erkenntnisse der medizinischen Wissenschaft zur Entnahme von Geweben und deren Übertragung
 
 Abschnitt 6
Verbotsvorschriften
§ 17Verbot des Organ- und Gewebehandels
 
 Abschnitt 7
Straf- und Bußgeldvorschriften
§ 18Organ- und Gewebehandel
§ 19Weitere Strafvorschriften
§ 20Bußgeldvorschriften
 
 Abschnitt 8
Schlussvorschriften
§ 21Zuständige Bundesoberbehörde
§ 22Verhältnis zu anderen Rechtsbereichen
§ 23Bundeswehr
§ 24Änderung des Strafgesetzbuches
§ 25Übergangsregelung
§ 26Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Fassungsangaben der Quelle

Neuf: Neugefasst durch Bek. v. 4.9.2007 I 2206;

Stand: zuletzt geändert Art. 1 G v. 12.5.2026 I Nr. 143

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR263100997

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): e2868ccde8505293e76fef23a6566717bc51c0a14e3378b20398bf628df8c411

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