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SolvV

Verordnung zur angemessenen Eigenmittelausstattung von Instituten, Institutsgruppen, Finanzholding-Gruppen und gemischten Finanzholding-Gruppen

Fassungsangaben der Quelle

Stand: Zuletzt geändert durch Art. 9 G v. 25.3.2026 I Nr. 81

Sonst: Ersetzt V 7610-2-29 v. 14.12.2006 I 2926

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR416800013

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): db2e6705eef9e2512bb1aa2f662d63b435b6f473eba9803d4851751a8040e21c

XML-Quelle beim Herausgeber

Inhaltsverzeichnis

Allgemeine HinweiseEingangsformelInhaltsübersichtTeil 1 Allgemeine Vorschriften§ 1Anwendungsbereich§ 2Anträge und AnzeigenTeil 2 Nähere Bestimmungen zu den Eigenmittelanforderungen für Institute und GruppenKapitel 1 Interne AnsätzeAbschnitt 1 Allgemeine Bestimmungen§ 3Prüfungen bei Verwendung eines erlaubnispflichtigen Ansatzes zur Ermittlung der Mindesteigenmittelanforderungen§ 4Maßnahmen bei Mängeln bei der Risikoerfassung oder der Nichteinhaltung der Anforderungen bei Verwendung eines erlaubnispflichtigen Ansatzes zur Ermittlung der Mindesteigenmittelanforderungen§ 5Berechnungen und Meldungen für das aufsichtliche Benchmarking§ 6Auswertung des aufsichtlichen BenchmarkingsAbschnitt 2 Ergänzende Regelungen zum IRB-Ansatz§ 7IRB-Ansatz-Eignungsbeurteilungen für interne Ratingsysteme(XXXX) §§ 8 bis 15(weggefallen)§ 16Erheblichkeitsschwelle für den 90-Tage-Verzug§ 17(weggefallen)Abschnitt 3 Ergänzende Regelungen zur IMM§ 18IMM-EignungsbeurteilungAbschnitt 4 Ergänzende Regelungen zu internen Einstufungsverfahren§ 19Eignungsbeurteilung für interne EinstufungsverfahrenAbschnitt 5 Ergänzende Regelungen zu Netting-Rahmenvereinbarungen§ 20Interne Modelle für Netting-RahmenvereinbarungenAbschnitt 6 Ergänzende Regelungen zu internen Modellen für Marktrisiken§ 21Interne-Modelle-EignungsbeurteilungKapitel 2 (weggefallen)§ 22(weggefallen)Kapitel 3 (weggefallen)§ 23(weggefallen)Teil 3 Nähere Bestimmungen zur Ermittlung der EigenmittelKapitel 1 Nähere Bestimmungen zu den Übergangsvorschriften für die Ermittlung der Eigenmittel§ 24(weggefallen)§ 25(weggefallen)§ 26Prozentsätze für die Abzüge vom harten Kernkapital, zusätzlichen Kernkapital und Ergänzungskapital§ 27Prozentsätze für die Anerkennung von nicht als Minderheitenbeteiligungen geltenden Instrumenten und Positionen im konsolidierten harten Kernkapital§ 28Faktoren für die Anerkennung von Minderheitsbeteiligungen und qualifiziertem zusätzlichem Kernkapital sowie Ergänzungskapital§ 29Prozentsätze für Abzüge nach den Artikeln 32 bis 36, 56 und 66 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013§ 30Prozentsatz für die Anpassung nach Artikel 36 Absatz 1 Buchstabe i und Artikel 49 Absatz 1 und 3 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013§ 31Prozentsätze für die Begrenzung der unter Bestandsschutz fallenden Instrumente des harten Kernkapitals, zusätzlichen Kernkapitals und Ergänzungskapitals nach Artikel 484 Absatz 3 bis 5 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013Kapitel 2 Behandlung der nach der Äquivalenzmethode bewerteten Beteiligungen bei Gruppen§ 32Behandlung der nach der Äquivalenzmethode bewerteten Beteiligungen bei Anwendung des Verfahrens nach § 10a Absatz 5 des KreditwesengesetzesTeil 4 Nähere Bestimmungen zu den KapitalpuffernKapitel 1 Antizyklischer Kapitalpuffer§ 33Festlegung der Quote für den inländischen antizyklischen Kapitalpuffer§ 34Veröffentlichung der Quote§ 35Zusätzliche Veröffentlichungen für Quoten in Drittstaaten§ 36Maßgebliche RisikopositionenKapitel 2 Kapitalpuffer für systemische Risiken§ 36aBerechnung des Kapitalpuffers für systemische RisikenKapitel 3 Kombinierte Kapitalpufferanforderung§ 37Maximal ausschüttungsfähiger BetragKapitel 4 Puffer der Verschuldungsquote§ 37aMaximal ausschüttungsfähiger Betrag in Bezug auf die VerschuldungsquoteTeil 5 Übergangs- und Schlussbestimmungen§ 38(weggefallen)§ 39Inkrafttreten, Außerkrafttreten