Nähere Bestimmungen zu den Eigenmittelanforderungen für Institute und Gruppen
Kapitel 1
Interne Ansätze
Abschnitt 1
Allgemeine Bestimmungen
§ 3
Prüfungen bei Verwendung eines erlaubnispflichtigen Ansatzes zur Ermittlung der Mindesteigenmittelanforderungen
§ 4
Maßnahmen bei Mängeln bei der Risikoerfassung oder der Nichteinhaltung der Anforderungen bei Verwendung eines erlaubnispflichtigen Ansatzes zur Ermittlung der Mindesteigenmittelanforderungen
§ 5
Berechnungen und Meldungen für das aufsichtliche Benchmarking
§ 6
Auswertung des aufsichtlichen Benchmarkings
Abschnitt 2
Ergänzende Regelungen zum IRB-Ansatz
§ 7
IRB-Ansatz-Eignungsbeurteilung für interne Ratingsysteme
§ 8
(weggefallen)
§ 9
(weggefallen)
§ 10
(weggefallen)
§ 11
(weggefallen)
§ 12
(weggefallen)
§ 13
(weggefallen)
§ 14
(weggefallen)
§ 15
(weggefallen)
§ 16
Erheblichkeitsschwelle für den 90-Tage-Verzug
§ 17
(weggefallen)
Abschnitt 3
Ergänzende Regelungen zur IMM
§ 18
IMM-Eignungsbeurteilung
Abschnitt 4
Ergänzende Regelungen zu internen Einstufungsverfahren
§ 19
Eignungsbeurteilung für interne Einstufungsverfahren
Abschnitt 5
Ergänzende Regelungen zu Netting-Rahmenvereinbarungen
§ 20
Interne Modelle für Netting-Rahmenvereinbarungen
Abschnitt 6
Ergänzende Regelungen zu internen Modellen für Marktrisiken
§ 21
Interne-Modelle-Eignungsbeurteilung
Kapitel 2
(weggefallen)
§ 22
(weggefallen)
Kapitel 3
(weggefallen)
§ 23
(weggefallen)
Teil 3
Nähere Bestimmungen zur Ermittlung der Eigenmittel
Kapitel 1
Nähere Bestimmungen zu den Übergangsvorschriften für die Ermittlung der Eigenmittel
§ 24
(weggefallen)
§ 25
(weggefallen)
§ 26
Prozentsätze für die Abzüge vom harten Kernkapital, zusätzlichen Kernkapital und Ergänzungskapital
§ 27
Prozentsätze für die Anerkennung von nicht als Minderheitenbeteiligungen geltenden Instrumenten und Positionen im konsolidierten harten Kernkapital
§ 28
Faktoren für die Anerkennung von Minderheitsbeteiligungen und qualifiziertem zusätzlichem Kernkapital sowie Ergänzungskapital
§ 29
Prozentsätze für Abzüge nach den Artikeln 32 bis 36, 56 und 66 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013
§ 30
Prozentsatz für die Anpassung nach Artikel 36 Absatz 1 Buchstabe i und Artikel 49 Absatz 1 und 3 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013
§ 31
Prozentsätze für die Begrenzung der unter Bestandsschutz fallenden Instrumente des harten Kernkapitals, zusätzlichen Kernkapitals und Ergänzungskapitals nach Artikel 484 Absatz 3 bis 5 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013
Kapitel 2
Behandlung der nach der Äquivalenzmethode bewerteten Beteiligungen bei Gruppen
§ 32
Behandlung der nach der Äquivalenzmethode bewerteten Beteiligungen bei Anwendung des Verfahrens nach § 10a Absatz 5 des Kreditwesengesetzes
Teil 4
Nähere Bestimmungen zu den Kapitalpuffern
Kapitel 1
Antizyklischer Kapitalpuffer
§ 33
Festlegung der Quote für den inländischen antizyklischen Kapitalpuffer
§ 34
Veröffentlichung der Quote
§ 35
Zusätzliche Veröffentlichungen für Quoten in Drittstaaten
§ 36
Maßgebliche Risikopositionen
Kapitel 2
Kapitalpuffer für systemische Risiken
§ 36a
Berechnung des Kapitalpuffers für systemische Risiken
Kapitel 3
Kombinierte Kapitalpufferanforderung
§ 37
Maximal ausschüttungsfähiger Betrag
Kapitel 4
Puffer der Verschuldungsquote
§ 37a
Maximal ausschüttungsfähiger Betrag in Bezug auf die Verschuldungsquote
Teil 5
Übergangs- und Schlussbestimmungen
§ 38
(weggefallen)
§ 39
Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Fassungsangaben der Quelle
Stand: Zuletzt geändert durch Art. 9 G v. 25.3.2026 I Nr. 81
Wir verwenden notwendige Cookies für den Betrieb dieser Website. Mit Ihrer Einwilligung nutzen wir Google Analytics und Jetpack zur statistischen Auswertung von Besuchen und Kontaktklicks sowie externe Inhalte wie Google Maps und Google Fonts. Sie können alle optionalen Dienste ablehnen oder Ihre Auswahl festlegen. Ihre Einwilligung können Sie jederzeit über „Cookie-Einstellungen“ ändern oder widerrufen.
Notwendig
Immer aktiv
Diese Funktionen sind für den Betrieb der Website und das Speichern Ihrer Datenschutz-Auswahl erforderlich.
Preferences
The technical storage or access is necessary for the legitimate purpose of storing preferences that are not requested by the subscriber or user.
Statistik
Google Analytics und Jetpack helfen uns, die Nutzung der Website auszuwerten. Dazu gehören Seitenaufrufe, erfolgreiche Kontaktformular-Übermittlungen sowie Klicks auf Telefon- und E-Mail-Links. Die Messung startet erst mit Ihrer Einwilligung.The technical storage or access that is used exclusively for anonymous statistical purposes. Without a subpoena, voluntary compliance on the part of your Internet Service Provider, or additional records from a third party, information stored or retrieved for this purpose alone cannot usually be used to identify you.
Externe Inhalte
Erlaubt das Laden externer Inhalte wie Google Maps und Google Fonts. Dabei wird eine Verbindung zu den jeweiligen Anbietern hergestellt.