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SchwPestV 1988

Verordnung zum Schutz gegen die Schweinepest und die Afrikanische Schweinepest

Fassungsangaben der Quelle

Neuf: Neugefasst durch Bek. v. 8.7.2020 I 1605;

Stand: zuletzt geändert durch Art. 1 V v. 6.11.2020 BAnz AT 09.11.2020 V1, dieser geändert durch Art. 1 V v. 7.4.2021 I 764

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR015590988

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): b3459a71dd0a3557f896fd3adef9adf45df57d9d5d1e9044ba4ca1492c9b9b5f

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Inhaltsverzeichnis

Allgemeine HinweiseInhaltsübersichtAbschnitt 1 Begriffsbestimmungen§ 1Abschnitt 2 SchutzmaßregelnUnterabschnitt 1 Allgemeine Schutzmaßregeln§ 2Impfverbot§ 2aVerbot des Verfütterns von Küchen- und Speiseabfällen§ 2bReinigung und Desinfektion von Transportfahrzeugen§ 3Behördliche Anordnungen§ 3aWeitere behördliche Anordnungen§ 3bAmtliche UntersuchungenUnterabschnitt 2 Besondere SchutzmaßregelnA. Vor amtlicher Feststellung der Schweinepest und der Afrikanischen Schweinepest§ 4B. Nach amtlicher Feststellung der Schweinepest und der Afrikanischen Schweinepest1. Öffentliche Bekanntmachung§ 52. Schutzmaßregeln für den Seuchenbetrieb§ 6§ 7(weggefallen)§ 8Ausnahmen(XXXX) §§ 9 und 10(weggefallen)3. Schutzmaßregeln für den Sperrbezirk und das Beobachtungsgebiet§ 11Sperrbezirk§ 11aBeobachtungsgebiet§ 11bAusnahmen§ 11cSeuchenausbruch in benachbartem Staat§ 11dWeitergehende Schutzmaßregeln4. Schutzmaßregeln für den Kontaktbetrieb§ 125. Notimpfung bei Hausschweinen§ 136. Tötung im Sperrbezirk, im Beobachtungsgebiet oder im Impfgebiet§ 147. Schutzmaßregeln beim Auftreten der Schweinepest oder der Afrikanischen Schweinepest bei Wildschweinena. bei Schweinepest§ 14aGefährdeter Bezirk§ 14bNotimpfung bei Wildschweinen§ 14cMaßregeln zur Erkennung der Schweinepestb. bei Afrikanischer Schweinepest§ 14dKerngebiet, gefährdetes Gebiet und Pufferzone§ 14eMaßregeln zur Erkennung der Afrikanischen Schweinepest§ 14fMaßregeln bei Afrikanischer Schweinepest für Schweine§ 14gMaßregeln bei Afrikanischer Schweinepest für frisches Schweinefleisch und Schweinefleischerzeugnisse§ 14hMaßregeln bei Afrikanischer Schweinepest für Sperma, Eizellen und Embryonen§ 14iMaßregeln bei Afrikanischer Schweinepest für Wildschweine, Wildschweinefleisch und Wildschweinefleischerzeugnisse§ 14jMaßregeln bei Afrikanischer Schweinepest für tierische Nebenproduktec. bei Schweinepest und Afrikanischer Schweinepest§ 14kTilgungsplan§ 14lSeuchenausbruch bei Wildschweinen in einem benachbarten Staat(XXXX) §§ 15 bis 22(weggefallen)Abschnitt 3 Schutzmaßregeln in Schlachtstätten und auf dem Transport§ 23Abschnitt 4 Aufhebung der Schutzmaßregeln, Wiederbelegung von Betrieben§ 24§ 24aWiederbelegung§ 24bWiederbelegung von Betrieben im ImpfgebietAbschnitt 5 Ordnungswidrigkeiten§ 25Abschnitt 6 Schlussvorschriften§ 25aWeitergehende Maßnahmen§ 25bÜbergangsbestimmungen§ 26(weggefallen)Anlage(zu § 14a Absatz 6 Satz 1 Nummer 1 Buchstabe b Doppelbuchstabe cc Dreifachbuchstabe aaa) Tiergesundheitsbescheinigung für den inländischen Versand von Schweinen aus gefährdeten Bezirken im Sinne der Schweinepest-Verordnung