Zum Gesetzesinhalt

SÜG

Gesetz über die Voraussetzungen und das Verfahren von Sicherheitsüberprüfungen des Bundes und den Schutz von Verschlusssachen

Fassungsangaben der Quelle

Stand: Zuletzt geändert durch Art. 4 G v. 9.1.2026 I Nr. 7

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR086700994

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): d42136ba46476f570f0d97a113fa95d7d697cf7d436caa3d6f07e2d0f85dd998

XML-Quelle beim Herausgeber

Inhaltsverzeichnis

Allgemeine HinweiseInhaltsübersichtErster Abschnitt Allgemeine Vorschriften§ 1Zweck und Anwendungsbereich des Gesetzes§ 2Betroffener Personenkreis§ 3Zuständigkeit§ 3aGeheimschutzbeauftragte, Sabotageschutzbeauftragte§ 4Allgemeine Grundsätze zum Schutz von Verschlusssachen, Mitwirkung beim materiellen Geheimschutz§ 5Sicherheitsrisiken, sicherheitserhebliche Erkenntnisse§ 6Rechte der an der Sicherheitsüberprüfung beteiligten PersonenZweiter Abschnitt Überprüfungsarten und Durchführungsmaßnahmen§ 7Arten der Sicherheitsüberprüfung§ 8Einfache Sicherheitsüberprüfung§ 9Erweiterte Sicherheitsüberprüfung§ 10Erweiterte Sicherheitsüberprüfung mit Sicherheitsermittlungen§ 11Datenerhebung§ 12Maßnahmen bei den einzelnen Überprüfungsarten, ÜberprüfungszeitraumDritter Abschnitt Verfahren§ 13Sicherheitserklärung§ 14Abschluss der Sicherheitsüberprüfung§ 15Vorläufige Zuweisung einer sicherheitsempfindlichen Tätigkeit§ 15aUnterrichtung durch die personalverwaltende Stelle§ 15bDurchgängige Anzeigepflicht§ 16Sicherheitserhebliche Erkenntnisse nach Abschluss der Sicherheitsüberprüfung§ 17Aktualisierung und WiederholungsüberprüfungVierter Abschnitt Akten über die Sicherheitsüberprüfung, Datenverarbeitung§ 18Sicherheitsakte und Sicherheitsüberprüfungsakte§ 19Aufbewahrung und Vernichtung der Unterlagen§ 20Verarbeitung personenbezogener Daten in Dateisystemen§ 21Übermittlung und Zweckbindung§ 22Berichtigen, Löschen und Einschränken der Verarbeitung personenbezogener Daten§ 23Auskunft über gespeicherte personenbezogene DatenFünfter Abschnitt Sonderregelungen für den nichtöffentlichen Bereich§ 24Anwendungsbereich§ 25Zuständigkeit§ 25aMeldung von sicherheitsempfindlichen Stellen in lebens- oder verteidigungswichtigen Einrichtungen§ 26Sicherheitserklärung§ 27Abschluss der Sicherheitsüberprüfung, Weitergabe sicherheitserheblicher Erkenntnisse§ 27aEinsatz an sicherheitsempfindlicher Stelle§ 28Aktualisierung§ 29Übermittlung von Informationen über persönliche und arbeitsrechtliche Verhältnisse§ 30Sicherheitsakte der nichtöffentlichen Stelle§ 31Datenverarbeitung in DateisystemenSechster Abschnitt Reisebeschränkungen, Sicherheitsüberprüfungen auf Antrag ausländischer Dienststellen und Schlussvorschriften§ 32Reisebeschränkungen§ 33Sicherheitsüberprüfung auf Antrag ausländischer Dienststellen§ 34Verordnungsermächtigung§ 35Allgemeine Verwaltungsvorschriften§ 36Anwendung des Bundesdatenschutzgesetzes, Bundesverfassungsschutzgesetzes, MAD-Gesetzes und BND-Gesetzes§ 36aUnabhängige Datenschutzkontrolle§ 37Strafvorschriften§ 38Bußgeldvorschriften§ 39Übergangsvorschrift