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PWMAusbV

Verordnung über die Berufsausbildung zum Präzisionswerkzeugmechaniker und zur Präzisionswerkzeugmechanikerin

Fassungsangaben der Quelle

Neuf: Neugefasst durch Bek. v. 18.7.2018 I 1189

Sonst: Ersetzt V 7110-6-53 v. 10.4.1989 I 725 (SchneidwMAusbV)

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR041400018

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 802cd93247cb6111abfb06d33a74d3bb0029c80ba976094c18c66bc396a5639f

XML-Quelle beim Herausgeber

Inhaltsverzeichnis

Allgemeine HinweiseEingangsformelInhaltsübersichtAbschnitt 1 Gegenstand, Dauer und Gliederung der Berufsausbildung§ 1Staatliche Anerkennung des Ausbildungsberufes§ 2Dauer der Berufsausbildung§ 3Gegenstand der Berufsausbildung und Ausbildungsrahmenplan§ 4Struktur der Berufsausbildung, Ausbildungsberufsbild§ 5AusbildungsplanAbschnitt 2 GesellenprüfungUnterabschnitt 1 Allgemeines§ 6Ziel, Aufteilung in zwei Teile und ZeitpunktUnterabschnitt 2 Teil 1 der Gesellenprüfung§ 7Inhalt von Teil 1§ 8Prüfungsbereich von Teil 1Unterabschnitt 3 Teil 2 der Gesellenprüfung in der Fachrichtung Schneidwerkzeuge§ 9Inhalt von Teil 2§ 10Prüfungsbereiche von Teil 2§ 11Prüfungsbereich Instandsetzen von Schneidwerkzeugen§ 12Prüfungsbereich Herstellen von Schneidwerkzeugen§ 13Prüfungsbereich Arbeitsplanung§ 14Prüfungsbereich Wirtschafts- und Sozialkunde§ 15Gewichtung der Prüfungsbereiche und Anforderungen für das Bestehen der GesellenprüfungUnterabschnitt 4 Teil 2 der Gesellenprüfung in der Fachrichtung Zerspanwerkzeuge§ 16Inhalt von Teil 2§ 17Prüfungsbereiche von Teil 2§ 18Prüfungsbereich Instandsetzen von Zerspanwerkzeugen§ 19Prüfungsbereich Herstellen von Zerspanwerkzeugen§ 20Prüfungsbereich Arbeitsplanung§ 21Prüfungsbereich Wirtschafts- und Sozialkunde§ 22Gewichtung der Prüfungsbereiche und Anforderungen für das Bestehen der GesellenprüfungAbschnitt 3 Zusatzqualifikation Messer schmieden§ 23Inhalt der Zusatzqualifikation§ 24Prüfung der ZusatzqualifikationAbschnitt 4 Weitere Berufsausbildung§ 25Anrechnung von AusbildungszeitenAbschnitt 5 Schlussvorschriften§ 26Inkrafttreten, AußerkrafttretenAnlage 1(zu § 3 Absatz 1) Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Präzisionswerkzeugmechaniker und zur PräzisionswerkzeugmechanikerinAnlage 2(zu § 23 Absatz 2) Ausbildungsrahmenplan für die Zusatzqualifikation Messer schmieden