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PWMAusbV

§ 25Anrechnung von Ausbildungszeiten

Verordnung über die Berufsausbildung zum Präzisionswerkzeugmechaniker und zur Präzisionswerkzeugmechanikerin

Die erfolgreich abgeschlossene Berufsausbildung zur Fachkraft für Metalltechnik in der Fachrichtung Zerspanungstechnik nach den §§ 11 und 12 der Verordnung über die Berufsausbildung zur Fachkraft für Metalltechnik vom 2. April 2013 (BGBl. I S. 628) ist auf die in den ersten 24 Monaten der Berufsausbildung nach dieser Verordnung zu erwerbenden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten anzurechnen, wenn die Vertragsparteien dies vereinbaren.
Fassungsangaben der Quelle

Neuf: Neugefasst durch Bek. v. 18.7.2018 I 1189

Sonst: Ersetzt V 7110-6-53 v. 10.4.1989 I 725 (SchneidwMAusbV)

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR041400018

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 802cd93247cb6111abfb06d33a74d3bb0029c80ba976094c18c66bc396a5639f

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