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PAO

Patentanwaltsordnung

Fassungsangaben der Quelle

Stand: Zuletzt geändert durch Art. 12 Abs. 3 G v. 29.6.2026 I Nr. 197

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR005570966

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 41a298b2731e26b88413dfe5d69080bf867f86af9e57a283dcf734410ac0077c

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Inhaltsverzeichnis

§ 77Einziehung rückständiger BeiträgeZweiter Unterabschnitt Kammerversammlung§ 78Einberufung der Kammerversammlung§ 79Einladung und Einberufungsfrist§ 79aDurchführung der Kammerversammlung§ 80Ankündigung der Tagesordnung§ 81Wahlen und Beschlüsse der Kammerversammlung§ 82Aufgaben der Kammerversammlung§ 82aPrüfung der Berufsordnung und der Satzung der Kammer(XXXX) §§ 83 und 84(weggefallen)Fünfter Teil Gerichte in Patentanwaltssachen und gerichtliches Verfahren in verwaltungsrechtlichen PatentanwaltssachenErster Abschnitt Das Landgericht und das Oberlandesgericht in Patentanwaltssachen§ 85Kammer für Patentanwaltssachen bei dem Landgericht§ 86Senat für Patentanwaltssachen bei dem Oberlandesgericht§ 87Patentanwaltliche Mitglieder§ 88Rechtsstellung der patentanwaltlichen Mitglieder§ 89Ende des Amtes des patentanwaltlichen MitgliedsZweiter Abschnitt Der Bundesgerichtshof in Patentanwaltssachen§ 90Senat für Patentanwaltssachen bei dem Bundesgerichtshof§ 91Patentanwälte als Beisitzer§ 92Rechtsstellung der Patentanwälte als Beisitzer§ 93Beendigung des Amtes des Beisitzers§ 94Reihenfolge der Teilnahme an den SitzungenDritter Abschnitt Gerichtliches Verfahren in verwaltungsrechtlichen Patentanwaltssachen§ 94aRechtsweg und sachliche Zuständigkeit§ 94bAnwendung der Verwaltungsgerichtsordnung§ 94cKlagegegner und Vertretung§ 94dBerufung§ 94eKlagen gegen Wahlen und Beschlüsse§ 94fRechtsschutz bei überlangen Gerichtsverfahren§ 94gVerwendung gefälschter BerufsqualifikationsnachweiseSechster Teil Berufsgerichtliche Ahndung von Pflichtverletzungen§ 95Ahndung einer Pflichtverletzung§ 95aLeitungspersonen§ 95bRechtsnachfolger§ 96Berufsgerichtliche Maßnahmen§ 97Verjährung von Pflichtverletzungen§ 97aRüge und berufsgerichtliche Maßnahme§ 97bAnderweitige AhndungSiebenter Teil Berufsgerichtliches VerfahrenErster Abschnitt AllgemeinesErster Unterabschnitt Allgemeine Verfahrensregeln§ 98Vorschriften für das Verfahren und den Rechtsschutz bei überlangen Gerichtsverfahren§ 99Keine Verhaftung des Patentanwalts§ 100Verteidigung§ 101Akteneinsicht des Patentanwalts§ 102Verhältnis des berufsgerichtlichen Verfahrens zum Straf- oder Bußgeldverfahren§ 102aVerhältnis des berufsgerichtlichen Verfahrens zu berufsaufsichtlichen Verfahren nach anderen Berufsgesetzen§ 102bAussetzung des berufsgerichtlichen VerfahrensZweiter Unterabschnitt Berufsgerichtliches Verfahren gegen Berufsausübungsgesellschaften§ 103Berufsgerichtliches Verfahren gegen Leitungspersonen und Berufsausübungsgesellschaften§ 103aVertretung von Berufsausübungsgesellschaften§ 103bBesonderer Vertreter§ 103cVerfahrenseintritt von Rechtsnachfolgern§ 103dVernehmung des gesetzlichen VertretersZweiter Abschnitt Verfahren im ersten RechtszugErster Unterabschnitt Allgemeine Vorschriften§ 104Zuständigkeit§ 105Mitwirkung der StaatsanwaltschaftZweiter Unterabschnitt Einleitung des berufsgerichtlichen Verfahrens§ 106Einleitung des berufsgerichtlichen Verfahrens§ 107Gerichtliche Entscheidung über die Einleitung§ 108Antrag des Patentanwalts auf Einleitung des berufsgerichtlichen Verfahrens(XXXX) §§ 109 bis 114§ 115Inhalt der Anschuldigungsschrift§ 116Entscheidung über die Eröffnung des Hauptverfahrens§ 117Rechtskraftwirkung eines ablehnenden Beschlusses§ 118Zustellung des EröffnungsbeschlussesDritter Unterabschnitt Hauptverhandlung§ 119Hauptverhandlung trotz Ausbleibens des Mitglieds der Patentanwaltskammer§ 120(weggefallen)§ 121Beweisaufnahme durch einen ersuchten Richter§ 122Verlesen von Protokollen§ 123EntscheidungDritter Abschnitt Rechtsmittel§ 124Beschwerde§ 125Berufung§ 126Mitwirkung der Staatsanwaltschaft§ 127Revision§ 128Einlegung der Revision und Verfahren§ 129Mitwirkung der Staatsanwaltschaft vor dem BundesgerichtshofVierter Abschnitt Sicherung von Beweisen§ 130Anordnung der Beweissicherung§ 131VerfahrenFünfter Abschnitt Berufs- und Vertretungsverbot als vorläufige Maßnahme§ 132Voraussetzung des Verbots§ 133Mündliche Verhandlung§ 134Abstimmung über das Verbot§ 135Verbot im Anschluß an die Hauptverhandlung§ 136Zustellung des Beschlusses§ 137Wirkungen des Verbots§ 138Zuwiderhandlungen gegen das Verbot§ 139Beschwerde§ 140Außerkrafttreten des Verbots§ 141Aufhebung des Verbots§ 142Mitteilung des Verbots§ 143Bestellung einer VertretungSechster Abschnitt Vollstreckung berufsgerichtlicher Maßnahmen und Kosten sowie Tilgung§ 144Vollstreckung berufsgerichtlicher Maßnahmen§ 144aTilgungAchter Teil Kosten in PatentanwaltssachenErster Abschnitt Kosten in Verwaltungsverfahren der Patentanwaltskammer§ 145Erhebung von Verwaltungsgebühren und AuslagenZweiter Abschnitt Kosten in gerichtlichen Verfahren in verwaltungsrechtlichen Patentanwaltssachen§ 146Gerichtskosten§ 147StreitwertDritter Abschnitt Kosten im berufsgerichtlichen Verfahren und im Verfahren bei Anträgen auf Entscheidung des Landgerichts§ 148Gerichtskosten§ 149Kosten bei Anträgen auf Einleitung des berufsgerichtlichen Verfahrens§ 150Kostenpflicht des Verurteilten§ 150aKostenpflicht im Verfahren bei Anträgen auf Entscheidung des Landgerichts§ 151Haftung der Patentanwaltskammer(XXXX) §§ 152 bis 154(weggefallen)Neunter Teil Beratungs- und Vertretungsbefugnis des Patentassessors in ständigem Dienstverhältnis§ 155Beratung und Vertretung von Dritten§ 155aTätigkeitsverbote bei weiterer Tätigkeit als Patentanwalt§ 156Auftreten vor den GerichtenZehnter Teil Ausländische Patentanwaltsberufe und Berufsausübungsgesellschaften§ 157Ausländische Patentanwaltsberufe; Verordnungsermächtigung§ 158Aufnahme in die Patentanwaltskammer und berufliche Stellung; Rücknahme und Widerruf