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KrWaffKontrG

Ausführungsgesetz zu Artikel 26 Abs. 2 des Grundgesetzes

Fassungsangaben der Quelle

Neuf: Neugefasst durch Bek. v. 22.11.1990 I 2506;

Stand: zuletzt geändert durch Art. 1 V v. 19.2.2025 I Nr. 47

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR004440961

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): bc4e71cf148fba7ebebe7bd97a1b090ed90baa250ac825b1d986ee4562a25018

XML-Quelle beim Herausgeber

Inhaltsverzeichnis

Allgemeine HinweiseInhaltsübersichtErster Abschnitt Genehmigungsvorschriften§ 1Begriffsbestimmung§ 2Herstellung und Inverkehrbringen§ 3Beförderung innerhalb des Bundesgebietes§ 4Beförderung außerhalb des Bundesgebietes§ 4aAuslandsgeschäfte§ 5Befreiungen§ 6Versagung der Genehmigung§ 7Widerruf der Genehmigung§ 8Erteilung und Widerruf der Allgemeinen Genehmigung§ 9Entschädigung im Falle des Widerrufs§ 10Inhalt und Form der Genehmigung§ 11Genehmigungsbehörden§ 11aÜbermittlung von InformationenZweiter Abschnitt Überwachungs- und Ausnahmevorschriften§ 12Pflichten im Verkehr mit Kriegswaffen§ 12aBesondere Meldepflichten§ 13Sicherstellung und Einziehung§ 13aUmgang mit unbrauchbar gemachten Kriegswaffen§ 14Überwachungsbehörden§ 15Bundeswehr und andere OrganeDritter Abschnitt Besondere Vorschriften für Atomwaffen§ 16Nukleare Aufgaben im Nordatlantischen Bündnis§ 17Verbot von AtomwaffenVierter Abschnitt Besondere Vorschriften für biologische und chemische Waffen sowie für Antipersonenminen und Streumunition§ 18Verbot von biologischen und chemischen Waffen§ 18aVerbot von Antipersonenminen und StreumunitionFünfter Abschnitt Straf- und Bußgeldvorschriften§ 19Strafvorschriften gegen Atomwaffen§ 20Strafvorschriften gegen biologische und chemische Waffen§ 20aStrafvorschriften gegen Antipersonenminen und Streumunition§ 21Taten außerhalb des Geltungsbereichs dieses Gesetzes§ 22Ausnahmen§ 22aSonstige Strafvorschriften§ 22bVerletzung von Ordnungsvorschriften§ 23Verwaltungsbehörden§ 24Einziehung§ 25Sechster Abschnitt Übergangs- und Schlußvorschriften§ 26Vor Inkrafttreten des Gesetzes erteilte Genehmigungen§ 26aAnzeige der Ausübung der tatsächlichen Gewalt§ 26bÜbergangsregelungen für das in Artikel 3 des Einigungsvertrages genannte Gebiet§ 27Zwischenstaatliche Verträge§ 28Gebühren§ 29InkrafttretenAnlage(zu § 1 Abs. 1) Kriegswaffenliste