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KFBauMechAusbV

Verordnung über die Berufsausbildung zum Karosserie- und Fahrzeugbaumechaniker und zur Karosserie- und Fahrzeugbaumechanikerin

Fassungsangaben der Quelle

Sonst: Ersetzt V 806-22-1-93 v. 10.6.2014 I 714 (FzMechAusbV)

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR0780A0023

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 36babe4242049589a3b6f458b2e9e1c4ffe98088c1c05b06bae2233dcc74d37f

XML-Quelle beim Herausgeber

Inhaltsverzeichnis

Allgemeine HinweiseEingangsformelInhaltsübersichtAbschnitt 1 Gegenstand, Dauer und Gliederung der Berufsausbildung§ 1Staatliche Anerkennung des Ausbildungsberufes§ 2Dauer der Berufsausbildung§ 3Gegenstand der Berufsausbildung und Ausbildungsrahmenplan§ 4Struktur der Berufsausbildung und Ausbildungsberufsbild§ 5AusbildungsplanAbschnitt 2 Abschluss- oder Gesellenprüfung§ 6Aufteilung in zwei Teile und ZeitpunktUnterabschnitt 1 Prüfung Teil 1§ 7Inhalt des Teiles 1§ 8Prüfungsbereiche des Teiles 1§ 9Prüfungsbereich Arbeitsauftrag§ 10Prüfungsbereich AuftragsplanungUnterabschnitt 2 Prüfung Teil 2 in der Fachrichtung Karosserieinstandhaltungstechnik§ 11Inhalt des Teiles 2§ 12Prüfungsbereiche des Teiles 2 in der Fachrichtung Karosserieinstandhaltungstechnik§ 13Prüfungsbereich Kundenauftrag§ 14Prüfungsbereich Karosserieinstandhaltungstechnik§ 15Prüfungsbereich Wirtschafts- und Sozialkunde§ 16Gewichtung der Prüfungsbereiche und Anforderungen für das Bestehen der Abschluss- oder Gesellenprüfung§ 17Mündliche ErgänzungsprüfungUnterabschnitt 3 Prüfung Teil 2 in der Fachrichtung Karosserie- und Fahrzeugbautechnik§ 18Inhalt des Teiles 2§ 19Prüfungsbereiche des Teiles 2 in der Fachrichtung Karosserie- und Fahrzeugbautechnik§ 20Prüfungsbereich Kundenauftrag§ 21Prüfungsbereich Karosserie- und Fahrzeugbautechnik§ 22Prüfungsbereich Wirtschafts- und Sozialkunde§ 23Gewichtung der Prüfungsbereiche und Anforderungen für das Bestehen der Abschluss- oder Gesellenprüfung§ 24Mündliche ErgänzungsprüfungUnterabschnitt 4 Prüfung Teil 2 in der Fachrichtung Caravan- und Reisemobiltechnik§ 25Inhalt des Teiles 2§ 26Prüfungsbereiche des Teiles 2 in der Fachrichtung Caravan- und Reisemobiltechnik§ 27Prüfungsbereich Kundenauftrag§ 28Prüfungsbereich Caravan- und Reisemobiltechnik§ 29Prüfungsbereich Wirtschafts- und Sozialkunde§ 30Gewichtung der Prüfungsbereiche und Anforderungen für das Bestehen der Abschluss- oder Gesellenprüfung§ 31Mündliche ErgänzungsprüfungAbschnitt 3 Zusatzqualifikation Arbeiten unter Spannung an Hochvoltsystemen in Fahrzeugen§ 32Inhalt der Zusatzqualifikation§ 33Prüfung der ZusatzqualifikationAbschnitt 4 Schlussvorschriften§ 34Inkrafttreten, AußerkrafttretenAnlage 1(zu § 3 Absatz 1) Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Karosserie- und Fahrzeugbaumechaniker und zur Karosserie- und FahrzeugbaumechanikerinAnlage 2(zu § 32 Absatz 2) Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten in der Zusatzqualifikation Arbeiten unter Spannung an Hochvoltsystemen in Fahrzeugen