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KFBauMechAusbV

Inhaltsübersicht

Verordnung über die Berufsausbildung zum Karosserie- und Fahrzeugbaumechaniker und zur Karosserie- und Fahrzeugbaumechanikerin

Abschnitt 1
Gegenstand, Dauer und Gliederung der Berufsausbildung
§ 1Staatliche Anerkennung des Ausbildungsberufes
§ 2Dauer der Berufsausbildung
§ 3Gegenstand der Berufsausbildung und Ausbildungsrahmenplan
§ 4Struktur der Berufsausbildung und Ausbildungsberufsbild
§ 5Ausbildungsplan
Abschnitt 2
Abschluss- oder Gesellenprüfung
§ 6Aufteilung in zwei Teile und Zeitpunkt
Unterabschnitt 1
Prüfung Teil 1
§ 7Inhalt des Teiles 1
§ 8Prüfungsbereiche des Teiles 1
§ 9Prüfungsbereich Arbeitsauftrag
§ 10Prüfungsbereich Auftragsplanung
Unterabschnitt 2
Prüfung Teil 2 in der Fachrichtung Karosserieinstandhaltungstechnik
§ 11Inhalt des Teiles 2
§ 12Prüfungsbereiche des Teiles 2 in der Fachrichtung Karosserieinstandhaltungstechnik
§ 13Prüfungsbereich Kundenauftrag
§ 14Prüfungsbereich Karosserieinstandhaltungstechnik
§ 15Prüfungsbereich Wirtschafts- und Sozialkunde
§ 16Gewichtung der Prüfungsbereiche und Anforderungen für das Bestehen der Abschluss- oder Gesellenprüfung
§ 17Mündliche Ergänzungsprüfung
Unterabschnitt 3
Prüfung Teil 2 in der Fachrichtung Karosserie- und Fahrzeugbautechnik
§ 18Inhalt des Teiles 2
§ 19Prüfungsbereiche des Teiles 2 in der Fachrichtung Karosserie- und Fahrzeugbautechnik
§ 20Prüfungsbereich Kundenauftrag
§ 21Prüfungsbereich Karosserie- und Fahrzeugbautechnik
§ 22Prüfungsbereich Wirtschafts- und Sozialkunde
§ 23Gewichtung der Prüfungsbereiche und Anforderungen für das Bestehen der Abschluss- oder Gesellenprüfung
§ 24Mündliche Ergänzungsprüfung
Unterabschnitt 4
Prüfung Teil 2 in der Fachrichtung Caravan- und Reisemobiltechnik
§ 25Inhalt des Teiles 2
§ 26Prüfungsbereiche des Teiles 2 in der Fachrichtung Caravan- und Reisemobiltechnik
§ 27Prüfungsbereich Kundenauftrag
§ 28Prüfungsbereich Caravan- und Reisemobiltechnik
§ 29Prüfungsbereich Wirtschafts- und Sozialkunde
§ 30Gewichtung der Prüfungsbereiche und Anforderungen für das Bestehen der Abschluss- oder Gesellenprüfung
§ 31Mündliche Ergänzungsprüfung
Abschnitt 3
Zusatzqualifikation Arbeiten unter Spannung an Hochvoltsystemen in Fahrzeugen
§ 32Inhalt der Zusatzqualifikation
§ 33Prüfung der Zusatzqualifikation
Abschnitt 4
Schlussvorschriften
§ 34Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Anlage 1Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Karosserie- und Fahrzeugbaumechaniker und zur Karosserie- und Fahrzeugbaumechanikerin
Anlage 2Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten in der Zusatzqualifikation Arbeiten unter Spannung an Hochvoltsystemen in Fahrzeugen
Fassungsangaben der Quelle

Sonst: Ersetzt V 806-22-1-93 v. 10.6.2014 I 714 (FzMechAusbV)

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR0780A0023

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 36babe4242049589a3b6f458b2e9e1c4ffe98088c1c05b06bae2233dcc74d37f

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