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Verordnung über die Ausbildung und Prüfung für den verkürzten Aufstieg in den höheren Polizeivollzugsdienst in der Bundespolizei

Fassungsangaben der Quelle

Stand: Geändert durch Art. 2 Abs. 9 V v. 11.3.2026 I Nr. 67

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR072710021

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 90e64fc8dfa27e1393b233ed37b0aa00829cdb90d34ed31465296a44c91bda73

XML-Quelle beim Herausgeber

Inhaltsverzeichnis

Allgemeine HinweiseInhaltsübersichtAbschnitt 1 Allgemeines§ 1Geltungsbereich§ 2Ziele der Ausbildung§ 3Bewertung der Leistungen in der Ausbildung und in der Abschlussprüfung§ 4ErholungsurlaubAbschnitt 2 Auswahlverfahren§ 5Durchführende Behörde§ 6Zweck des Auswahlverfahrens§ 7Zulassung zum Auswahlverfahren§ 8Auswahlkommission§ 9Bestandteile des Auswahlverfahrens§ 10Verwaltungsvorschriften zum Auswahlverfahren§ 11Bestehen des Auswahlverfahrens§ 12Gesamtergebnis und RangfolgeAbschnitt 3 Ausbildung§ 13Dienstaufsicht§ 14Gliederung der Ausbildung§ 15Ausbildungsplan§ 16Fächer der theoretischen Ausbildung§ 17Klausuren in der theoretischen Ausbildung§ 18Bestehen der Klausuren§ 19Wiederholung von Klausuren§ 20Seminararbeit§ 21Bestehen der Seminararbeit§ 22Wiederholung der Seminararbeit§ 23Praktische Ausbildung§ 24RepetitoriumAbschnitt 4 Abschlussprüfung§ 25Prüfungskommission§ 26Zulassung zur Abschlussprüfung§ 27Zeitpunkt der Abschlussprüfung§ 28Zweck und Gegenstand der Abschlussprüfung§ 29Durchführung und Dauer der Abschlussprüfung§ 30Bewertung der Abschlussprüfung§ 31Prüfungsprotokoll§ 32Nichtöffentlichkeit der Abschlussprüfung§ 33Bestehen der Abschlussprüfung§ 34Wiederholung der Abschlussprüfung§ 35Rangpunktzahl der Ausbildung und Gesamtnote§ 36Abschlusszeugnis§ 37Bescheid über die nicht bestandene Abschlussprüfung§ 38Verhinderung§ 39Ordnungsverstoß§ 40Prüfungsakten und Einsichtnahme§ 41Zuständigkeit für die Entscheidung über Widersprüche