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HBPolVDAufstV

§ 10Verwaltungsvorschriften zum Auswahlverfahren

Verordnung über die Ausbildung und Prüfung für den verkürzten Aufstieg in den höheren Polizeivollzugsdienst in der Bundespolizei

Das Bundespolizeipräsidium regelt durch Verwaltungsvorschrift:
1.
den Ablauf des Auswahlverfahrens,
2.
die Dauer der Teile des Auswahlverfahrens,
3.
die im jeweiligen Teil zu bearbeitenden Aufgaben,
4.
die Bewertungs- und Gewichtungssystematik sowie
5.
die Mindestpunktzahl, die für das Bestehen erforderlich ist.
Fassungsangaben der Quelle

Stand: Geändert durch Art. 2 Abs. 9 V v. 11.3.2026 I Nr. 67

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR072710021

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 90e64fc8dfa27e1393b233ed37b0aa00829cdb90d34ed31465296a44c91bda73

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