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14. ProdSV

Vierzehnte Verordnung zum Produktsicherheitsgesetz

Fassungsangaben der Quelle

Stand: Zuletzt geändert durch Art. 6 V v. 2.3.2026 I Nr. 54

Sonst: § 12 ist gem. § 24 Abs. 1 dieser V am 1.6.2015 in Kraft getreten

Sonst: Ersetzt V 8053-4-17 v. 27.9.2002 I 3777, 3806 (GSGV 14)

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR069200015

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 5c157db0a37bc508c74c74663a76f74d5378f612ceab70d5bb42547878372011

XML-Quelle beim Herausgeber

Inhaltsverzeichnis

Allgemeine HinweiseEingangsformelInhaltsübersichtAbschnitt 1 Allgemeine Vorschriften§ 1Anwendungsbereich§ 2Begriffsbestimmungen§ 3Bereitstellung auf dem Markt und Inbetriebnahme§ 4KonformitätsvermutungAbschnitt 2 Pflichten der Wirtschaftsakteure§ 5Allgemeine Pflichten des Herstellers§ 6Besondere Kennzeichnungs- und Informationspflichten des Herstellers§ 7Bevollmächtigter des Herstellers§ 8Pflichten des Einführers§ 9Pflichten des Händlers§ 10Einführer oder Händler als Hersteller§ 11Angabe der WirtschaftsakteureAbschnitt 3 Konformitätsbewertung§ 12Einstufung von Druckgeräten§ 13Konformitätsbewertungsverfahren§ 14Europäische Werkstoffzulassung§ 15CE-KennzeichnungAbschnitt 4 Notifizierung von anerkannten unabhängigen Prüfstellen und Betreiberprüfstellen als Konformitätsbewertungsstellen§ 16Anerkannte unabhängige Prüfstellen§ 17BetreiberprüfstellenAbschnitt 5 Notfallverfahren§ 17aAnwendung der Notfallverfahren§ 17bPriorisierung der Konformitätsbewertung von als krisenrelevante Waren eingestuften Druckgeräten und Baugruppen§ 17cAusnahme von den Konformitätsbewertungsverfahren, bei denen die Einschaltung einer notifizierten Stelle vorgeschrieben ist§ 17dKonformitätsvermutung auf der Grundlage von Normen oder gemeinsamen Spezifikationen§ 17ePriorisierung der Marktüberwachungstätigkeiten und gegenseitige Unterstützung der BehördenAbschnitt 6 Marktüberwachung§ 18Korrekturmaßnahmen der Wirtschaftsakteure§ 19Vorläufige Maßnahmen der Marktüberwachungsbehörde§ 20Konforme Druckgeräte oder Baugruppen, die ein Risiko darstellen§ 21Formale NichtkonformitätAbschnitt 7 Ordnungswidrigkeiten und Schlussbestimmungen§ 22Ordnungswidrigkeiten§ 23Übergangsvorschriften§ 24Inkrafttreten, AußerkrafttretenSchlussformel