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Verordnung über die Berufsausbildung zum Gold- und Silberschmied und zur Gold- und Silberschmiedin

Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR05D0B0025

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 6e1ea29568e420862df800ac4a023c0361bf72ebbd5f6522b52b6c8336befe80

XML-Quelle beim Herausgeber

Inhaltsverzeichnis

Allgemeine HinweiseInhaltsübersichtAbschnitt 1 Gegenstand, Dauer und Gliederung der Berufsausbildung§ 1Staatliche Anerkennung des Ausbildungsberufes§ 2Dauer der Berufsausbildung§ 3Begriffsbestimmungen§ 4Gegenstand der Berufsausbildung und Ausbildungsrahmenplan§ 5Struktur der Berufsausbildung, Ausbildungsberufsbild§ 6AusbildungsplanAbschnitt 2 Zwischenprüfung§ 7Zeitpunkt§ 8Inhalt§ 9PrüfungsbereichAbschnitt 3 Gesellen- oder AbschlussprüfungUnterabschnitt 1 Allgemeines§ 10Zeitpunkt§ 11InhaltUnterabschnitt 2 Fachrichtung Goldschmieden§ 12Prüfungsbereiche§ 13Prüfungsbereich „Anfertigen einer Goldschmiedearbeit“§ 14Prüfungsbereich „Technologie“§ 15Prüfungsbereich „Gestalten und Planen“§ 16Prüfungsbereich „Wirtschafts- und Sozialkunde“§ 17Gewichtung der Prüfungsbereiche und Anforderungen für das Bestehen der Gesellen- oder Abschlussprüfung§ 18Mündliche ErgänzungsprüfungUnterabschnitt 3 Fachrichtung Silberschmieden§ 19Prüfungsbereiche§ 20Prüfungsbereich „Anfertigen einer Silberschmiedearbeit“§ 21Prüfungsbereich „Technologie“§ 22Prüfungsbereich „Gestalten und Planen“§ 23Prüfungsbereich „Wirtschafts- und Sozialkunde“§ 24Gewichtung der Prüfungsbereiche und Anforderungen für das Bestehen der Gesellen- oder Abschlussprüfung§ 25Mündliche ErgänzungsprüfungAbschnitt 4 Weitere Berufsausbildungen§ 26Befreiung von der Zwischenprüfung und Anrechnung von AusbildungszeitenAbschnitt 5 Schlussvorschrift§ 27Beendigung der Fortgeltung bestehender RegelungenAnlage(zu § 4 Absatz 1) Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Gold- und Silberschmied und zur Gold- und Silberschmiedin