GoSiAusbV
§ 5Struktur der Berufsausbildung, Ausbildungsberufsbild
Verordnung über die Berufsausbildung zum Gold- und Silberschmied und zur Gold- und Silberschmiedin
- 1.
- fachrichtungsübergreifende berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten,
- 2.
- berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten in der Fachrichtung
- a)
- Goldschmieden oder
- b)
- Silberschmieden sowie
- 3.
- fachrichtungsübergreifende, integrativ zu vermittelnde Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten.
- 1.
- Planen und Vorbereiten von Arbeitsabläufen,
- 2.
- Erstellen und Anwenden von technischen Unterlagen,
- 3.
- Einsetzen und Warten von Werkzeugen, Maschinen und Anlagen,
- 4.
- Zuordnen von Edelsteinen, organischen Stoffen sowie anderen Besatzmaterialien zu Schmuck oder zu Gerät,
- 5.
- Entwerfen von Schmuck oder von Gerät,
- 6.
- Anwenden von Fertigungstechniken,
- 7.
- computergestütztes Konstruieren sowie Fertigen von Schmuck oder von Gerät,
- 8.
- Bearbeiten von Oberflächen,
- 9.
- Herstellen von Fassungen sowie Fassen von Edelsteinen, organischen Stoffen und anderen Besatzmaterialien,
- 10.
- Aufarbeiten, Umarbeiten sowie Reparieren von Schmuck oder von Gerät,
- 11.
- Durchführen von qualitätssichernden Maßnahmen sowie
- 12.
- Beraten von Kundinnen und Kunden und Anbieten von Leistungen.
- 1.
- Entwerfen von Schmuck,
- 2.
- Anfertigen von Schmuck,
- 3.
- Anfertigen von Juwelenschmuck sowie
- 4.
- Anfertigen von Ketten.
- 1.
- Entwerfen von Gerät oder von Objekt aus Silber und aus sonstigen Werkstoffen,
- 2.
- Herstellen von Hilfswerkzeugen und Schablonen zur Anfertigung von Gerät oder von Objekt,
- 3.
- Herstellen von Gerät oder von Objekt aus Silber und aus sonstigen Werkstoffen,
- 4.
- Herstellen sowie Montieren von Gerät oder von Objekt mit Funktionsteilen sowie
- 5.
- Behandeln sowie Gestalten von Oberflächen von Gerät oder von Objekt.
- 1.
- Organisation des Ausbildungsbetriebes, Berufsbildung sowie Arbeits- und Tarifrecht,
- 2.
- Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit,
- 3.
- Umweltschutz und Nachhaltigkeit sowie
- 4.
- digitalisierte Arbeitswelt.
Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.
Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026
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Herkunft und Textnachweis
Quellenkennung: BJNR05D0B0025
Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 6e1ea29568e420862df800ac4a023c0361bf72ebbd5f6522b52b6c8336befe80