GoSiAusbV
Allgemeine Hinweise
Verordnung über die Berufsausbildung zum Gold- und Silberschmied und zur Gold- und Silberschmiedin
Fußnoten und Hinweise der Quelle
(+++ Textnachweis ab: 1.8.2025 +++)Die V wurde als Artikel 1 der V v. 20.3.2025 I Nr. 93 vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Bildung und Forschung beschlossen. Sie ist gem. Art. 3 Satz 1 dieser V am 1.8.2025 in Kraft getreten.
Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.
Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026
Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.
Herkunft und Textnachweis
Quellenkennung: BJNR05D0B0025
Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 6e1ea29568e420862df800ac4a023c0361bf72ebbd5f6522b52b6c8336befe80