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GAPKondV

Verordnung zur Durchführung der im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik geltenden Konditionalität

Fassungsangaben der Quelle

Stand: Zuletzt geändert durch Art. 3 V v. 12.8.2026 I Nr. 237

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR224400022

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 5a340afe0fa7f5d56cf77fa85ca9f9f0d4af114be38df2539a99c0d67182ef79

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Inhaltsverzeichnis

Allgemeine HinweiseEingangsformelInhaltsübersichtKapitel 1 Allgemeine Vorschriften§ 1AnwendungsbereichKapitel 2 GLÖZ-StandardsAbschnitt 1 Erhaltung von Dauergrünland§ 2Fälle, in denen keine Genehmigung nach § 5 des GAP-Konditionalitäten-Gesetzes erforderlich ist§ 3Antrag auf Genehmigung der Umwandlung von Dauergrünland§ 4Anlage von Ersatzflächen bei genehmigter Umwandlung§ 5Frist für die Anlage von Ersatzflächen§ 6Geltungsdauer der Genehmigungen nach § 5 des GAP-Konditionalitäten-Gesetzes§ 7Rückumwandlung bei einer Umwandlung entgegen § 5 des GAP-Konditionalitäten-Gesetzes§ 8Nichtanwendbarkeit von § 6 des GAP- Konditionalitäten-Gesetzes in bestimmten Fällen§ 9Anzeige der Umwandlung von Dauergrünland nach § 6 des GAP-Konditionalitäten-Gesetzes§ 10Umwandlung von Dauergrünland nach § 7 des GAP-Konditionalitäten-GesetzesAbschnitt 2 Mindestschutz von Feuchtgebieten und Mooren§ 11Gebietskulisse§ 12Anbau in Paludikulturverfahren§ 12aNarbenerneuerung, Wiederherstellung, Dauerkulturen§ 13Überprüfung der Genehmigung der erstmaligen oder vertieften Entwässerung landwirtschaftlicher FlächenAbschnitt 3 Weitere GLÖZ-Standards§ 14Verbot des Abbrennens von Stoppelfeldern§ 15Schaffung von Pufferstreifen entlang von Gewässern§ 16Bodenbearbeitung zur Begrenzung von Erosion§ 17Mindestanforderungen an die Bodenbedeckung in den sensibelsten Zeiten§ 18Fruchtwechsel auf AckerlandAbschnitt 4 Landschaftselemente§ 19Keine Beseitigung von LandschaftselementenAbschnitt 5 Umweltsensibles Dauergrünland§ 20Anzeigepflicht für Maßnahmen zur Grasnarbenerneuerung bei umweltsensiblem Dauergrünland§ 21Rückumwandlung von umweltsensiblen DauergrünlandflächenKapitel 3 Vorschriften der sozialen Konditionalität§ 22Vorschriften der sozialen KonditionalitätKapitel 4 Kontrollen, Mitteilungen und SanktionenAbschnitt 1 Allgemeine Vorschriften§ 23Anzuwendende Vorschriften und ZuständigkeitenAbschnitt 2 Kontrollen§ 24Systematische Vor-Ort-Kontrollen§ 25Mindestkontrollsatz§ 26Auswahl der Kontrollstichprobe§ 27Verwaltungskontrollen§ 28Anlassbezogene Vor-Ort-Kontrollen§ 29KontrollberichtAbschnitt 3 Mitteilungen über Verstöße gegen Vorschriften der sozialen Konditionalität§ 30Inhalt und Zeitpunkt der MitteilungAbschnitt 4 Sanktionen§ 31Sanktionierung bei Übertragung§ 32Ausnahmen von Verwaltungssanktionen§ 33Frühwarnsystem bei geringfügigen Verstößen§ 34Abweichungen vom Regelsatz für Verwaltungssanktionen§ 34aKumulation von VerstößenKapitel 5 Schlussbestimmungen§ 35InkrafttretenSchlussformelAnlage 1(zu § 11) Klassenzeichen für Bodenarten für Feuchtgebiete und MooreAnlage 2(zu § 11) Bodentypen und Legendeneinheiten nach aktueller deutscher Bodensystematik und daran angelehnten KartenwerkenAnlage 3(zu § 16) Bestimmung der potenziellen Erosionsgefährdung durch WasserAnlage 4(zu § 16) Bestimmung der potenziellen Erosionsgefährdung durch WindAnlage 5(zu den §§ 16 und 17) Frühe SommerkulturenAnlage 6(zu § 17) Klassenzeichen für Bodenarten für schwere BödenAnlage 7(zu § 22) Vorschriften der sozialen Konditionalität