(1) Der Zeitpunkt der Vor-Ort-Kontrolle nach § 16 Absatz 1 des GAP-Konditionalitäten-Gesetzes (systematische Vor-Ort-Kontrolle) ist so auszuwählen, dass die meisten GAB und GLÖZ-Standards, die der Begünstigte einzuhalten hat, überprüft werden können. Die Kontrollbehörden stellen sicher, dass im Jahresverlauf für sämtliche GAB und GLÖZ-Standards ein angemessenes Kontrollniveau erreicht wird.
(2) Systematische Vor-Ort-Kontrollen umfassen jeweils den gesamten Betrieb.
(3) Findet im Rahmen einer systematischen Vor-Ort-Kontrolle eine Feldbesichtigung statt, kann sich diese auf eine Stichprobe der von den GAB oder GLÖZ-Standards betroffenen landwirtschaftlichen Parzellen oder Betriebseinheiten beschränken. Diese Beschränkung darf nur erfolgen, wenn die Stichprobe
1.
ein verlässliches und repräsentatives Kontrollniveau in Bezug auf die GAB und GLÖZ-Standards gewährleistet sowie
2.
im Fall von Flächen mindestens die Hälfte der betroffenen landwirtschaftlichen Parzellen umfasst; sofern die betroffenen Parzellen risikoorientiert ausgewählt werden, können weniger als die Hälfte der Parzellen kontrolliert werden.
Wird bei der Kontrolle der Stichprobe nach Satz 1 und 2 ein Verstoß festgestellt, wird die Kontrolle über die tatsächlich besichtigten landwirtschaftlichen Parzellen oder Betriebseinheiten hinaus ausgeweitet.
Fassungsangaben der Quelle
Stand: Zuletzt geändert durch Art. 3 V v. 12.8.2026 I Nr. 237
Wir verwenden notwendige Cookies für den Betrieb dieser Website. Mit Ihrer Einwilligung nutzen wir Google Analytics und Jetpack zur statistischen Auswertung von Besuchen und Kontaktklicks sowie externe Inhalte wie Google Maps und Google Fonts. Sie können alle optionalen Dienste ablehnen oder Ihre Auswahl festlegen. Ihre Einwilligung können Sie jederzeit über „Cookie-Einstellungen“ ändern oder widerrufen.
Notwendig
Immer aktiv
Diese Funktionen sind für den Betrieb der Website und das Speichern Ihrer Datenschutz-Auswahl erforderlich.
Preferences
The technical storage or access is necessary for the legitimate purpose of storing preferences that are not requested by the subscriber or user.
Statistik
Google Analytics und Jetpack helfen uns, die Nutzung der Website auszuwerten. Dazu gehören Seitenaufrufe, erfolgreiche Kontaktformular-Übermittlungen sowie Klicks auf Telefon- und E-Mail-Links. Die Messung startet erst mit Ihrer Einwilligung.The technical storage or access that is used exclusively for anonymous statistical purposes. Without a subpoena, voluntary compliance on the part of your Internet Service Provider, or additional records from a third party, information stored or retrieved for this purpose alone cannot usually be used to identify you.
Externe Inhalte
Erlaubt das Laden externer Inhalte wie Google Maps und Google Fonts. Dabei wird eine Verbindung zu den jeweiligen Anbietern hergestellt.