GAPKondV
§ 11Gebietskulisse
Verordnung zur Durchführung der im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik geltenden Konditionalität
- 1.
- Böden mit einem in Anlage 1 aufgeführten Klassenzeichen der Bodenschätzung nach dem Bodenschätzungsgesetz,
- 2.
- Bodentypen und Legendeneinheiten in Anlage 2 nach der aktuellen deutschen Bodensystematik und daran angelehnten Kartenwerken oder
- 3.
- eine Kombination aus Nummer 1 und 2.
- 1.
- die Mindestgröße für die Aufnahme von Feuchtgebieten und Mooren in die Gebietskulisse bis zu einer Obergrenze von 2 Hektar für zusammenhängende Flächen,
- 2.
- Regelungen für
- a)
- die anlassbezogene Anpassung der Gebietskulisse und
- b)
- die Zuordnung der Gebietskulisse zu den landwirtschaftlichen Parzellen und
- 3.
- Ausnahmen von § 10 Absatz 1 des GAP-Konditionalitäten-Gesetzes für ältere Treposole, die nachweislich vor dem 1. Januar 2020 angelegt wurden.
Stand: Zuletzt geändert durch Art. 3 V v. 12.8.2026 I Nr. 237
Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026
Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.
Herkunft und Textnachweis
Quellenkennung: BJNR224400022
Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 5a340afe0fa7f5d56cf77fa85ca9f9f0d4af114be38df2539a99c0d67182ef79
Normen im Zusammenhang
Nachgewiesene Nennungen im Gesetzestext. Die Links öffnen die Fassung dieses Bestands, keine historischen Fassungen.
Hierauf verweisen andere Vorschriften (2)
- § 3 EEG 2023Begriffsbestimmungen
„… enn dieser Strom direkt vermarktet würde, 34a. „Moorboden“ jeder Boden, der die Voraussetzungen des § 11 Absatz 2 der GAP-Konditionalitäten-Verordnung erfüllt und der Erstellung der Gebietskulisse nach § 11 Absatz 3 der GAP-Konditionalitäten-Verordnung zugrunde gelegt w …“
- § 21 GAPInVeKoSVBesondere Angaben hinsichtlich der Einhaltung der Konditionalität
„… h anzugeben: 1. ob eine nasse Nutzung im Sinne einer Paludikultur innerhalb der Gebietskulisse nach § 11 der GAP-Konditionalitäten-Verordnung erfolgt, 2. die Kulturarten nach Nutzungscode, die im Zeitraum vom 1. Juni bis zum 15. Juli des Antragsjahres am längst …“