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ESiV

Verordnung über die Sicherheit des Eisenbahnsystems

Fassungsangaben der Quelle

Sonst: Ersetzt V 930-9-12 v. 5.7.2007 I 1305, 1318 (ESiV)

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR129810020

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 189ad611cd2cf388a3c35cf692ffb09452a1f19cd2cbdd85517b84347d0a6341

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Inhaltsverzeichnis

Allgemeine HinweiseTeil 1 Allgemeine Vorschriften§ 1Anwendungsbereich§ 2Begriffsbestimmungen§ 3Notifizierung von SicherheitsvorschriftenTeil 2 Einheitliche Sicherheitsbescheinigung und SicherheitsgenehmigungKapitel 1 Einheitliche Sicherheitsbescheinigung§ 4Voraussetzungen für die Erteilung einer einheitlichen Sicherheitsbescheinigung§ 5Sicherheitsbescheinigungsstelle§ 6Antrag auf Erteilung einer Sicherheitsbescheinigung§ 7Erweiterung des geografischen Tätigkeitsgebiets§ 8Überprüfung nach Artikel 14 der Durchführungsverordnung (EU) 2018/763§ 9Änderung einer Sicherheitsbescheinigung§ 10Widerruf einer Sicherheitsbescheinigung§ 11Widerruf einer Sicherheitsbescheinigung der Agentur§ 12Unverhältnismäßige Maßnahmen§ 13Unterrichtungspflichten der Sicherheitsbehörde über SicherheitsbescheinigungenKapitel 2 Sicherheitsgenehmigungen§ 14Voraussetzungen für die Erteilung einer Sicherheitsgenehmigung§ 15Antrag auf Erteilung einer Sicherheitsgenehmigung§ 16Verfahren für die Erteilung einer Sicherheitsgenehmigung§ 17Unterrichtungspflichten der Sicherheitsbehörde über SicherheitsgenehmigungenTeil 3 Pflichten der Eisenbahnen, der Halter von Eisenbahnfahrzeugen, der für die Instandhaltung zuständigen Stellen und der sonstigen Verantwortlichen§ 18Pflicht, Voraussetzungen einer Sicherheitsbescheinigung und einer Sicherheitsgenehmigung zu erfüllen§ 19Pflichten der für die Instandhaltung zuständigen Stellen§ 20Maßnahmen zur Risikobegrenzung§ 21Beseitigungs- und Informationspflicht bei Sicherheitsrisiken§ 22Informationspflicht im Fall eines FahrzeugaustauschesTeil 4 Berichtspflichten§ 23Sicherheitsbericht§ 24JahresberichtTeil 5 Schlussbestimmungen§ 25Ordnungswidrigkeiten§ 26Übergangsregelung