ESiV
§ 24Jahresbericht
Verordnung über die Sicherheit des Eisenbahnsystems
- 1.
- die Entwicklung der Eisenbahnsicherheit einschließlich einer Zusammenstellung der gemeinsamen Sicherheitsindikatoren nach Anhang I der Richtlinie (EU) 2016/798;
- 2.
- die Erfahrungen der Eisenbahnen mit der Anwendung der gemeinsamen Sicherheitsmethoden;
- 3.
- wichtige Änderungen von Rechts- und Verwaltungsvorschriften im Bereich der Eisenbahnsicherheit;
- 4.
- den Vollzug der Vorschriften über Sicherheitsbescheinigungen sowie über Sicherheitsgenehmigungen in allgemeiner Form;
- 5.
- Befreiungen vom Erfordernis einer Instandhaltungsstellen-Bescheinigung nach § 7g Absatz 2a des Allgemeinen Eisenbahngesetzes und
- 6.
- die Durchführung der Eisenbahnaufsicht in allgemeiner Form.
Sonst: Ersetzt V 930-9-12 v. 5.7.2007 I 1305, 1318 (ESiV)
Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026
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Herkunft und Textnachweis
Quellenkennung: BJNR129810020
Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 189ad611cd2cf388a3c35cf692ffb09452a1f19cd2cbdd85517b84347d0a6341