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EinSiG

Einlagensicherungsgesetz

Fassungsangaben der Quelle

Stand: Zuletzt geändert durch Art. 26 Abs. 5 G v. 25.3.2026 I Nr. 81

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR078610015

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 224689a2a3153f6ac064c4ce3ee7b66c2133313f772d672af04a9dad05391e44

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Inhaltsverzeichnis

Allgemeine HinweiseInhaltsübersichtTeil 1 Allgemeine Vorschriften§ 1Sicherungspflicht der Institute§ 2Begriffsbestimmungen§ 3Informationen für den Einleger über die Einlagensicherung§ 4Information für den Einleger und Kündigungsrecht bei UmwandlungTeil 2 Entschädigung der EinlegerKapitel 1 Entschädigungsanspruch§ 5Rechtsanspruch auf Entschädigung§ 6Nicht entschädigungsfähige Einlagen§ 7Umfang und Berechnung des Entschädigungsanspruchs§ 8Deckungssumme§ 9Verjährung des Entschädigungsanspruchs; RechtswegKapitel 2 Eintritt des Entschädigungsfalls§ 10Eintritt und Feststellung des Entschädigungsfalls§ 11Bekanntgabe der Feststellung des Entschädigungsfalls; Unterrichtung des EinlagensicherungssystemsKapitel 3 Entschädigungsverfahren§ 12Unterrichtung der Einleger über den Eintritt des Entschädigungsfalls§ 13Im Entschädigungsverfahren zu verwendende Sprachen§ 14Prüfung und Erfüllung der Entschädigungsansprüche§ 15Ausschluss, Aufschub und Aussetzung der Entschädigung§ 16Forderungsübergang bei EntschädigungTeil 3 EinlagensicherungssystemeKapitel 1 Finanzierung und Zielausstattung der Einlagensicherungssysteme und Verwendung ihrer Mittel§ 17Finanzierung und Zielausstattung der Einlagensicherungssysteme§ 18Verfügbare Finanzmittel§ 19Beitragsberechnung; Methoden der Beitragsbemessung§ 20Verwendung der verfügbaren Finanzmittel§ 21Verschwiegenheitspflicht und DatenschutzKapitel 2 Gesetzliche EntschädigungseinrichtungenAbschnitt 1 Errichtung gesetzlicher Entschädigungseinrichtungen; Zuordnung der CRR-Kreditinstitute§ 22Gesetzliche Entschädigungseinrichtungen§ 23Verordnungsermächtigung§ 24Zuordnung der CRR-Kreditinstitute zu einer gesetzlichen Entschädigungseinrichtung§ 25Rechtsfolgen bei Wechsel der gesetzlichen Entschädigungseinrichtung§ 25aVerordnungsermächtigung zur Aufhebung der Beleihung und zur Rückgängigmachung der ErrichtungAbschnitt 2 Beitragspflicht; Deckung des Mittelbedarfs durch Beiträge und Zahlungen§ 26Pflicht zur Leistung von Jahresbeiträgen und einmaligen Zahlungen§ 27Pflicht zur Leistung von Sonderbeiträgen und Sonderzahlungen§ 28Feststellung des Mittelbedarfs im Entschädigungsfall§ 29Deckung des Mittelbedarfs durch Sonderbeiträge§ 30Deckung des Mittelbedarfs durch Kredit; Sonderzahlungen§ 31Berichtspflicht; Erstattung von Sonderbeiträgen und Sonderzahlungen; Rückflüsse aus Insolvenzverfahren§ 32Sofortige Vollziehbarkeit; Zwangsvollstreckung§ 32aInanspruchnahme einer gesetzlichen Entschädigungseinrichtung im Rahmen einer Abwicklung§ 33VerordnungsermächtigungAbschnitt 3 Prüfung der CRR-Kreditinstitute durch gesetzliche Entschädigungseinrichtungen§ 34Informationspflichten der CRR-Kreditinstitute§ 35Prüfung der CRR-Kreditinstitute§ 36Durchführung der Prüfung§ 37Bericht über das Ergebnis der Prüfung§ 38Kosten der Prüfung; Kosten des Entschädigungsverfahrens§ 39Pflicht der CRR-Kreditinstitute zur Berichterstattung über Mängelbeseitigung§ 40Unterrichtung der BundesanstaltAbschnitt 4 Ausschluss aus der gesetzlichen Entschädigungseinrichtung und Verwaltungsverfahren§ 41Ausschluss aus der gesetzlichen Entschädigungseinrichtung; Rechtsfolgen§ 42ZwangsmittelKapitel 3 Als Einlagensicherungssystem anerkannte institutsbezogene SicherungssystemeAbschnitt 1 Anerkennung institutsbezogener Sicherungssysteme und laufende Pflichten§ 43Voraussetzungen für die Anerkennung institutsbezogener Sicherungssysteme§ 44Anerkennungsantrag§ 45Anzeigepflichten§ 46Widerruf der Anerkennung; RechtsfolgenAbschnitt 2 Mindestanforderungen an die Satzung; Ausscheiden eines CRR-Kreditinstituts aus einem anerkannten institutsbezogenen Sicherungssystem§ 47Anforderungen an die Satzung und Satzungsänderung; Ausscheiden eines CRR-Kreditinstituts aus einem anerkannten institutsbezogenen Sicherungssystem§ 48Beitragserhebung anerkannter institutsbezogener SicherungssystemeAbschnitt 3 Stützungsmaßnahmen durch anerkannte institutsbezogene Sicherungssysteme§ 49Stützungsmaßnahmen anerkannter institutsbezogener SicherungssystemeKapitel 4 Aufsicht und Prüfungsrechte§ 50Aufsicht über Einlagensicherungssysteme§ 51Prüfung durch die Bundesanstalt§ 52Prüfung der Einlagensicherungssysteme§ 53Prüfungsbericht§ 54Prüfung der Systeme durch Stresstests§ 55Prüfung durch den BundesrechnungshofKapitel 5 Zusammenarbeit mit anderen Einlagensicherungssystemen§ 56Zweigniederlassungen von inländischen CRR-Kreditinstituten in einem anderen Staat des Europäischen Wirtschaftsraums§ 57Zweigniederlassungen von CRR-Kreditinstituten mit Sitz in einem anderen Staat des Europäischen Wirtschaftsraums§ 58Beitragszahlung bei Übertragung von Tätigkeiten eines CRR-Kreditinstituts§ 59Zweigstellen von CRR-Kreditinstituten mit Sitz in einem DrittlandKapitel 6 Bußgeldvorschriften§ 60BußgeldvorschriftenTeil 4 Institutsbezogene Sicherungssysteme und Einlagensicherungssysteme ohne Anerkennung§ 61Anforderungen an nicht anerkannte SystemeTeil 5 Schlussvorschriften§ 62Nichtanwendung des Versicherungsaufsichtsgesetzes§ 63Übergangsregelung