EinSiG
§ 44Anerkennungsantrag
- 1.
- einen Ansparplan nach Maßgabe von Absatz 2;
- 2.
- das Statut oder die Satzung sowie die vertraglichen Grundlagen des institutsbezogenen Sicherungssystems;
- 3.
- die Namen der Personen nach § 43 Absatz 2 Nummer 1 und der Mitglieder des Kontrollorgans nach § 43 Absatz 2 Nummer 2 sowie Angaben zu den Tatsachen, die für die Beurteilung der Zuverlässigkeit und fachlichen Eignung erforderlich sind;
- 4.
- die Leitlinien und Rechtsgrundlagen für die Prüfung der dem institutsbezogenen Sicherungssystem angehörenden CRR-Kreditinstitute im Hinblick auf entschädigungsrelevante Risiken;
- 5.
- einen Organisationsplan, aus dem sich die Entscheidungsstruktur des institutsbezogenen Sicherungssystems ergibt;
- 6.
- Angaben zu den Pflichten der dem institutsbezogenen Sicherungssystem angehörenden CRR-Kreditinstitute gegenüber dem institutsbezogenen Sicherungssystem, insbesondere zu den Pflichten zur Einreichung des festgestellten Jahresabschlusses mit dem dazugehörenden Prüfungsbericht sowie den Informations- und Auskunftspflichten entsprechend § 34 Absatz 1.
- 1.
- Angaben zur aktuellen finanziellen Ausstattung des Systems und der voraussichtlichen Entwicklung der finanziellen Ausstattung;
- 2.
- Angaben zu den Einzelheiten der Erhebung von Jahres- und Sonderbeiträgen bei den dem institutsbezogenen Sicherungssystem angehörenden CRR-Kreditinstituten;
- 3.
- Angaben zur risikoorientierten Beitragserhebung nach § 19 und
- 4.
- Angaben zu den bei dem institutsbezogenen Sicherungssystem angehörenden CRR-Kreditinstituten vorhandenen gedeckten Einlagen.
Stand: Zuletzt geändert durch Art. 26 Abs. 5 G v. 25.3.2026 I Nr. 81
Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026
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Herkunft und Textnachweis
Quellenkennung: BJNR078610015
Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 224689a2a3153f6ac064c4ce3ee7b66c2133313f772d672af04a9dad05391e44