EinSiG
§ 33Verordnungsermächtigung
- 1.
- die Methoden der Beitragsbemessung nach Maßgabe des § 19 Absatz 2 bis 4,
- 2.
- die Berechnung und Erhebung der Jahresbeiträge, einschließlich der Deckung der Verwaltungskosten und sonstigen Kosten und der Erhebung von Mindestbeiträgen nach Maßgabe des § 26 Absatz 1 Satz 3 und 4, der einmaligen Zahlungen, der Sonderbeiträge und der Sonderzahlungen,
- 3.
- die Erhebung von Verzugszinsen für verspätet geleistete Beiträge,
- 4.
- die Modalitäten der Kreditaufnahme,
- 5.
- die Anforderungen an die Anlage der verfügbaren Finanzmittel,
- 6.
- die Voraussetzungen für die Berücksichtigung von Zahlungsverpflichtungen nach § 18 Absatz 2 und 3 als verfügbare Finanzmittel.
Stand: Zuletzt geändert durch Art. 26 Abs. 5 G v. 25.3.2026 I Nr. 81
Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026
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Herkunft und Textnachweis
Quellenkennung: BJNR078610015
Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 224689a2a3153f6ac064c4ce3ee7b66c2133313f772d672af04a9dad05391e44