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EdSchleifAusbV

Verordnung über die Berufsausbildung zum Edelsteinschleifer und zur Edelsteinschleiferin

Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR063600018

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 5e8c4f0e39306eb2807a5dcfe8125189308ee2ba20cfdd65cdf3f332169ecc45

XML-Quelle beim Herausgeber

Inhaltsverzeichnis

Allgemeine HinweiseEingangsformelInhaltsübersichtAbschnitt 1 Gegenstand, Dauer und Gliederung der Berufsausbildung§ 1Staatliche Anerkennung des Ausbildungsberufes§ 2Dauer der Berufsausbildung§ 3Gegenstand der Berufsausbildung und Ausbildungsrahmenplan§ 4Struktur der Berufsausbildung, Ausbildungsberufsbild§ 5AusbildungsplanAbschnitt 2 Zwischenprüfung§ 6Ziel und Zeitpunkt§ 7Inhalt§ 8PrüfungsbereichAbschnitt 3 Abschluss- oder Gesellenprüfung§ 9Ziel und Zeitpunkt§ 10InhaltUnterabschnitt 1 Fachrichtung Edelsteingravieren§ 11Prüfungsbereiche§ 12Prüfungsbereich Edelsteine gravieren§ 13Prüfungsbereich Fertigungsplanung§ 14Prüfungsbereich Wirtschafts- und Sozialkunde§ 15Gewichtung der Prüfungsbereiche und Anforderungen für das Bestehen der Abschluss- oder GesellenprüfungUnterabschnitt 2 Fachrichtung Edelsteinschleifen§ 16Prüfungsbereiche§ 17Prüfungsbereich Edelsteine schleifen§ 18Prüfungsbereich Fertigungsplanung§ 19Prüfungsbereich Wirtschafts- und Sozialkunde§ 20Gewichtung der Prüfungsbereiche und Anforderungen für das Bestehen der Abschluss- oder GesellenprüfungUnterabschnitt 3 Fachrichtung Industriediamantschleifen§ 21Prüfungsbereiche§ 22Prüfungsbereich Industriediamanten schleifen§ 23Prüfungsbereich Fertigungsplanung§ 24Prüfungsbereich Wirtschafts- und Sozialkunde§ 25Gewichtung der Prüfungsbereiche und Anforderungen für das Bestehen der Abschluss- oder GesellenprüfungUnterabschnitt 4 Fachrichtung Schmuckdiamantschleifen§ 26Prüfungsbereiche§ 27Prüfungsbereich Schmuckdiamanten schleifen§ 28Prüfungsbereich Fertigungsplanung§ 29Prüfungsbereich Wirtschafts- und Sozialkunde§ 30Gewichtung der Prüfungsbereiche und Anforderungen für das Bestehen der Abschluss- oder GesellenprüfungAbschnitt 4 Schlussvorschrift§ 31Inkrafttreten, AußerkrafttretenAnlage(zu § 3 Absatz 1) Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Edelsteinschleifer und zur Edelsteinschleiferin