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EdSchleifAusbV

§ 16Prüfungsbereiche

Verordnung über die Berufsausbildung zum Edelsteinschleifer und zur Edelsteinschleiferin

Die Abschluss- oder Gesellenprüfung findet in der Fachrichtung Edelsteinschleifen in den folgenden Prüfungsbereichen statt:
1.
Edelsteine schleifen,
2.
Fertigungsplanung sowie
3.
Wirtschafts- und Sozialkunde.
Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR063600018

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 5e8c4f0e39306eb2807a5dcfe8125189308ee2ba20cfdd65cdf3f332169ecc45

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