EComFPrV
§ 5Handlungsbereich „Entwickeln von Strategien für den E-Commerce“
- 1.
- Ableiten von Strategien aus Unternehmenszielen,
- 2.
- Auswerten von Markt- und Zielgruppenanalysen,
- 3.
- Bewerten nationaler und internationaler Vertriebsmärkte,
- 4.
- Prüfen technologischer und marktgebundener Entwicklungen auf Chancen und Risiken für bestehende und neue Geschäftsmodelle,
- 5.
- Auswählen von zielgruppengerechten Geschäftsmodellen und von dafür geeigneten Vertriebswegen,
- 6.
- Entscheiden über die Sortimentsstruktur und Festlegen des Waren- oder Dienstleistungssortiments,
- 7.
- Bewerten von intern oder extern erstellten Leistungsvergleichen von technischen Systemen für den E-Commerce hinsichtlich Zweckmäßigkeit und Zukunftssicherheit,
- 8.
- Entwickeln zielgruppengerechter Marketingstrategien,
- 9.
- Festlegen von Kommunikationskanälen sowie von kundenorientierten Kommunikationsregeln und
- 10.
- Anwenden von Innovationsmanagement.
Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.
Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026
Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.
Herkunft und Textnachweis
Quellenkennung: BJNR203700019
Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): ad3a40dfc147828a01e1e345cb936a90a3f77fd99a93d5748eadd1e1bc46eace