EComFPrV
§ 6Handlungsbereich „Gestalten von Prozessen im E-Commerce“
- 1.
- Ableiten von Prozessen aus der Strategie für den E-Commerce, insbesondere aus der Marketing-, Sortiments- und Vertriebsstrategie im In- und Ausland,
- 2.
- Formulieren von organisatorischen und technischen Anforderungen in Abstimmung mit internen und externen Partnern,
- 3.
- Ausgestalten von Prozessen im E-Commerce, Ermitteln und Bewerten von Kosten und Risiken, Ableiten und Kontrollieren von Maßnahmen,
- 4.
- Steuern der Prozesse im E-Commerce, insbesondere von Marketing-, Sortiments- und Vertriebsprozessen, und
- 5.
- Gestalten von Prozessen der Vertragsanbahnung und des Vertragsabschlusses.
Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.
Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026
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Herkunft und Textnachweis
Quellenkennung: BJNR203700019
Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): ad3a40dfc147828a01e1e345cb936a90a3f77fd99a93d5748eadd1e1bc46eace