EComFPrV
§ 8Handlungsbereich „Sicherstellen der Kommunikation und Zusammenarbeit mit internen und externen Partnern sowie Führen von internen und externen Partnern“
- 1.
- situationsgerechtes Kommunizieren mit internen und externen Partnern, Präsentieren und Vertreten von Arbeitsergebnissen sowie zielgerichtetes Einsetzen von Präsentations- und Moderationstechniken,
- 2.
- Planen und Steuern des Personaleinsatzes, Mitwirken bei der Personalauswahl,
- 3.
- Anwenden von situationsgerechten Führungsmethoden,
- 4.
- Zusammenstellen von Projektgruppen, Leiten von Projekten unter Anwendung von Methoden des Projektmanagements,
- 5.
- Einsetzen von Methoden des Zeit- und des Selbstmanagements,
- 6.
- Planen und Durchführen der Berufsausbildung,
- 7.
- Fördern der beruflichen Entwicklung und Weiterbildung von Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen und
- 8.
- Umsetzen der Vorgaben des Arbeits- und des Gesundheitsschutzes.
Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.
Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026
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Herkunft und Textnachweis
Quellenkennung: BJNR203700019
Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): ad3a40dfc147828a01e1e345cb936a90a3f77fd99a93d5748eadd1e1bc46eace