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EComFPrV

§ 4Handlungsbereiche

Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss Geprüfter Fachwirt im E-Commerce oder Geprüfte Fachwirtin im E-Commerce

Die Prüfung erstreckt sich auf die folgenden Handlungsbereiche:
1.
Entwickeln von Strategien für den E-Commerce nach § 5,
2.
Gestalten von Prozessen im E-Commerce nach § 6,
3.
Analysieren und Weiterentwickeln von Prozessen im E-Commerce nach § 7 sowie
4.
Sicherstellen der Kommunikation und Zusammenarbeit mit internen und externen Partnern sowie Führen von internen und externen Partnern nach § 8.
Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR203700019

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): ad3a40dfc147828a01e1e345cb936a90a3f77fd99a93d5748eadd1e1bc46eace

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