BSInsoFPrV
§ 5Prüfungsbereich „Verfahrensgrundlagen und Verfahrensarten“
- 1.
- Aufbereiten und Priorisieren von Unterlagen zur Einordnung eines Verteilungsvorschlags,
- 2.
- Einordnen der verschiedenen Stadien eines Entschuldungs- und Insolvenzverfahrens, der verschiedenen Verfahrensarten und der unterschiedlichen Befugnisse der Beteiligten,
- 3.
- Unterstützen von Schuldnerinnen und Schuldnern bei der Wahl der Verfahrensart sowie beim Vorbereiten von Antragsunterlagen hierzu sowie
- 4.
- Unterstützen von Gläubigerinnen und Gläubigern bei der Prüfung von Handlungsoptionen vor Antragstellung im Insolvenzverfahren sowie beim Einordnen der Auswirkungen laufender Insolvenzverfahren.
Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.
Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026
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Herkunft und Textnachweis
Quellenkennung: BJNR0F50A0026
Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 7c768e5cc84701f5bc849d8d5248341398f6b5af3f59c903b86fe8aa666237e2