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§ 4Prüfungsbereich „Büroorganisation und Büroverwaltung“

Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss mit der Bezeichnung Geprüfter Berufsspezialist im Insolvenzrecht oder Geprüfte Berufsspezialistin im Insolvenzrecht

Im Prüfungsbereich „Büroorganisation und Büroverwaltung“ hat die zu prüfende Person nachzuweisen, dass sie in der Lage ist, Vorgänge in diesem Bereich eigenständig und umfassend zu bearbeiten. Es wird aus folgenden Qualifikationsinhalten geprüft:
1.
Mitgestalten und Umsetzen von Kanzleiorganisation und Kanzleimanagement sowie Qualitätsmanagement,
2.
Organisieren, Optimieren und Überwachen des elektronischen Rechtsverkehrs,
3.
Anwenden von Maßnahmen zum Datenschutz, zur Datensicherung und zur Datensicherheit,
4.
Anwenden von Methoden zur Vermeidung von Organisationsverschulden,
5.
Umsetzen der Vorgaben zur Geldwäscheprävention sowie
6.
Koordinieren und Umsetzen des Dokumentenmanagements sowie Organisieren und Überwachen der Aktenverwaltung.
Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR0F50A0026

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 7c768e5cc84701f5bc849d8d5248341398f6b5af3f59c903b86fe8aa666237e2

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