BSInsoFPrV
§ 7Prüfungsbereich „Massegenerierung und insolvenzrechtliche Gestaltungen“
- 1.
- Einordnen von Sachverhalten mit insolvenzrechtlichem Bezug, insbesondere in den Bereichen des bürgerlichen Rechts, des Gesellschafts-, des Arbeits- und des Steuerrechts,
- 2.
- unterschriftsreifes Vorbereiten von Verwertungs- und Verwaltungshandlungen, insbesondere von Kündigungen, Verträgen und Forderungseinzügen,
- 3.
- Erkennen und Erläutern der Auswirkungen von Erfüllungs- und Nichterfüllungserklärungen einschließlich der Freigabe und des Einleitens notwendiger Maßnahmen,
- 4.
- unterschriftsreifes Vorbereiten von Maßnahmen der Insolvenzverwaltung im Zwangsvollstreckungsrecht,
- 5.
- Erstellen von Abrechnungen für Aus- und Absonderungsberechtigte sowie
- 6.
- Ermitteln von Anfechtungssachverhalten und unterschriftsreifes Vorbereiten von entsprechenden Schriftsätzen sowie Unterstützen von Beteiligten bei der Abwehr oder Einschränkung von Anfechtungsansprüchen und der Durchsetzung von Aus- und Absonderungsrechten.
Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.
Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026
Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.
Herkunft und Textnachweis
Quellenkennung: BJNR0F50A0026
Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 7c768e5cc84701f5bc849d8d5248341398f6b5af3f59c903b86fe8aa666237e2