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BSInsoFPrV

§ 3Inhalt der Prüfung

Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss mit der Bezeichnung Geprüfter Berufsspezialist im Insolvenzrecht oder Geprüfte Berufsspezialistin im Insolvenzrecht

Die Prüfung umfasst folgende Prüfungsbereiche:
1.
Prüfungsbereich „Büroorganisation und Büroverwaltung“ nach § 4,
2.
Prüfungsbereich „Verfahrensgrundlagen und Verfahrensarten“ nach § 5,
3.
Prüfungsbereich „Berichtswesen, Rechnungslegung und Vergütung“ nach § 6,
4.
Prüfungsbereich „Massegenerierung und insolvenzrechtliche Gestaltungen“ nach § 7,
5.
Prüfungsbereich „Insolvenztabelle“ nach § 8.
Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR0F50A0026

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 7c768e5cc84701f5bc849d8d5248341398f6b5af3f59c903b86fe8aa666237e2

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