Zum Gesetzesinhalt

17. BImSchV

Siebzehnte Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes

Fassungsangaben der Quelle

Stand: Zuletzt geändert durch Art. 1 V v. 13.2.2024 I Nr. 43

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR104400013

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): d0ca2d9dc0a3e0dc3fcb6f1d6b0529726873eed4111d3f3073f0b913c3ffc420

XML-Quelle beim Herausgeber

Inhaltsverzeichnis

Allgemeine HinweiseInhaltsübersichtAbschnitt 1 Allgemeine Vorschriften§ 1Anwendungsbereich§ 2BegriffsbestimmungenAbschnitt 2 Anforderungen an die Errichtung, die Beschaffenheit und den Betrieb§ 3Anforderungen an die Anlieferung, die Annahme und die Zwischenlagerung der Einsatzstoffe§ 4Errichtung und Beschaffenheit der Anlagen§ 5Betriebsbedingungen§ 6Verbrennungsbedingungen für Abfallverbrennungsanlagen§ 7Verbrennungsbedingungen für Abfallmitverbrennungsanlagen§ 8Emissionsgrenzwerte für Abfallverbrennungsanlagen§ 9Emissionsgrenzwerte für Abfallmitverbrennungsanlagen§ 10Im Jahresmittel einzuhaltende Emissionsgrenzwerte§ 11Ableitungsbedingungen für Abgase§ 12Behandlung der bei der Abfallverbrennung und Abfallmitverbrennung entstehenden Rückstände§ 13EnergieeffizienzAbschnitt 3 Messung und Überwachung§ 14Messplätze§ 15Messverfahren und Messeinrichtungen§ 16Kontinuierliche Messungen§ 17Auswertung und Beurteilung von kontinuierlichen Messungen§ 18Periodische Messungen§ 19Berichte und Beurteilung von periodischen Messungen§ 20Besondere Überwachung der Emissionen an Schwermetallen§ 20aBesondere Überwachung während Betriebszuständen außerhalb des Normalbetriebs§ 21Störungen des Betriebs§ 22Jährliche Berichte über EmissionenAbschnitt 4 Gemeinsame Vorschriften§ 23Veröffentlichungspflichten§ 24Zulassung von Ausnahmen§ 25Weitergehende Anforderungen und wesentliche ÄnderungenAbschnitt 5 Schlussvorschriften§ 26Zugänglichkeit und Gleichwertigkeit von Normen und Arbeitsblättern§ 27Ordnungswidrigkeiten§ 28ÜbergangsregelungenAnlage 1(zu § 8 Absatz 1, § 18 Absatz 5 und 6 und § 20 Absatz 1) Emissionsgrenzwerte für Schwermetalle und krebserzeugende StoffeAnlage 2(zu Anlage 1 Buchstabe d und e) Äquivalenzfaktoren – polychlorierte Dibenzodioxine, Dibenzofurane und dl-PCBAnlage 2a(zu § 18 Absatz 3) Zu ermittelnde polybromierte Dibenzo-p-dioxine und FuraneAnlage 3(zu § 9, § 10 Absatz 2, § 16 Absatz 1 und 4, § 17 Absatz 1 und 5, § 18 Absatz 2, § 19 Absatz 2, § 21 Absatz 3 und § 22 Absatz 1) Emissionsgrenzwerte für die Mitverbrennung von AbfällenAnlage 4(zu § 15 Absatz 1, § 16 Absatz 1 und § 17 Absatz 5) Anforderungen an die kontinuierlichen Messeinrichtungen und die Validierung der MessergebnisseAnlage 5(zu § 2 Absatz 12) UmrechnungsformelAnlage 6(zu § 4 Absatz 1) UmweltmanagementsystemeAnlage 7(zu § 13 Absatz 3) Energieeffizienz von Abfallverbrennungsanlagen