BauNVO
§ 5aDörfliche Wohngebiete
Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke
- 1.
- Wohngebäude,
- 2.
- Wirtschaftsstellen land- und forstwirtschaftlicher Nebenerwerbsbetriebe und die dazugehörigen Wohnungen und Wohngebäude,
- 3.
- Kleinsiedlungen einschließlich Wohngebäude mit entsprechenden Nutzgärten,
- 4.
- nicht gewerbliche Einrichtungen und Anlagen für die Tierhaltung,
- 5.
- die der Versorgung des Gebiets dienenden Läden sowie Schank- und Speisewirtschaften,
- 6.
- Betriebe des Beherbergungsgewerbes,
- 7.
- sonstige Gewerbebetriebe,
- 8.
- Anlagen für örtliche Verwaltungen sowie für kirchliche, kulturelle, soziale, gesundheitliche und sportliche Zwecke.
- 1.
- Wirtschaftsstellen land- und forstwirtschaftlicher Betriebe und die dazugehörigen Wohnungen und Wohngebäude,
- 2.
- Gartenbaubetriebe,
- 3.
- Tankstellen.
Neuf: Neugefasst durch Bek. v. 21.11.2017 I 3786;
Stand: zuletzt geändert durch Art. 2 G v. 3.7.2023 I Nr. 176
Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026
Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.
Herkunft und Textnachweis
Quellenkennung: BJNR004290962
Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 5e5c767112b30be8e8316feef9124efdd0105cb67eac8cc7ecc441f2c8c5fbb8
Normen im Zusammenhang
Nachgewiesene Nennungen im Gesetzestext. Die Links öffnen die Fassung dieses Bestands, keine historischen Fassungen.
Hierauf verweisen andere Vorschriften (2)
- § 245d BauGBÜberleitungsvorschrift aus Anlass des Gesetzes zur Mobilisierung von Bauland
„(1) § 34 Absatz 2 findet auf Baugebiete nach § 5a der Baunutzungsverordnung keine Anwendung. (2) Im Anwendungsbereich des § 34 Absatz 2 ist § 14 Absatz 1a der Baunutzungsverordnung nicht anzuwend …“
- Anlage PlanZV
„… . 2 BauNVO) Braun mittel 1.2.1. Dorfgebiete (§ 5 BauNVO) Braun mittel 1.2.2. Dörfliche Wohngebiete (§ 5a BauNVO) Braun mittel 1.2.3. Mischgebiete (§ 6 BauNVO) Braun mittel 1.2.4. Urbane Gebiete (§ 6a BauNVO) Braun mittel 1.2.5. Ker …“