BauNVO
§ 7Kerngebiete
Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke
- 1.
- Geschäfts- , Büro- und Verwaltungsgebäude,
- 2.
- Einzelhandelsbetriebe, Schank- und Speisewirtschaften, Betriebe des Beherbergungsgewerbes und Vergnügungsstätten,
- 3.
- sonstige nicht wesentlich störende Gewerbebetriebe,
- 4.
- Anlagen für kirchliche, kulturelle, soziale, gesundheitliche und sportliche Zwecke,
- 5.
- Tankstellen im Zusammenhang mit Parkhäusern und Großgaragen,
- 6.
- Wohnungen für Aufsichts- und Bereitschaftspersonen sowie für Betriebsinhaber und Betriebsleiter,
- 7.
- sonstige Wohnungen nach Maßgabe von Festsetzungen des Bebauungsplans.
- 1.
- Tankstellen, die nicht unter Absatz 2 Nummer 5 fallen,
- 2.
- Wohnungen, die nicht unter Absatz 2 Nummer 6 und 7 fallen.
- 1.
- oberhalb eines im Bebauungsplan bestimmten Geschosses nur Wohnungen zulässig sind oder
- 2.
- in Gebäuden ein im Bebauungsplan bestimmter Anteil der zulässigen Geschossfläche oder eine bestimmte Größe der Geschossfläche für Wohnungen zu verwenden ist.
Neuf: Neugefasst durch Bek. v. 21.11.2017 I 3786;
Stand: zuletzt geändert durch Art. 2 G v. 3.7.2023 I Nr. 176
Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026
Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.
Herkunft und Textnachweis
Quellenkennung: BJNR004290962
Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 5e5c767112b30be8e8316feef9124efdd0105cb67eac8cc7ecc441f2c8c5fbb8
Normen im Zusammenhang
Nachgewiesene Nennungen im Gesetzestext. Die Links öffnen die Fassung dieses Bestands, keine historischen Fassungen.
Hierauf verweisen andere Vorschriften (3)
- § 3 InvZulG 1999Modernisierungsmaßnahmen an Mietwohngebäuden sowie Mietwohnungsneubau im innerörtlichen Bereich
„… des Baugesetzbuchs oder in einem Gebiet liegt, das durch Bebauungsplan als Kerngebiet im Sinne des § 7 der Baunutzungsverordnung festgesetzt ist oder das auf Grund der Bebauung der näheren Umgebung diesem Gebiet entspricht. Satz 1 Nr. 1 und 2 kann …“
- § 3a InvZulG 1999Erhöhte Investitionszulage für Modernisierungsmaßnahmen an Mietwohngebäuden im innerörtlichen Bereich
„… des Baugesetzbuchs oder in einem Gebiet liegt, das durch Bebauungsplan als Kerngebiet im Sinne des § 7 der Baunutzungsverordnung festgesetzt ist oder das auf Grund der Bebauung der näheren Umgebung diesem Gebiet entspricht. Satz 1 gilt entsprechend …“
- Anlage PlanZV
„… iete (§ 6 BauNVO) Braun mittel 1.2.4. Urbane Gebiete (§ 6a BauNVO) Braun mittel 1.2.5. Kerngebiete (§ 7 BauNVO) Braun mittel 1.3. Gewerbliche Bauflächen (§ 1 Abs. 1 Nr. 3 BauNVO) Grau mittel 1.3.1. Gewerbegebiete (§ 8 BauNVO) Grau …“