BauNVO
§ 6aUrbane Gebiete
Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke
- 1.
- Wohngebäude,
- 2.
- Geschäfts- und Bürogebäude,
- 3.
- Einzelhandelsbetriebe, Schank- und Speisewirtschaften sowie Betriebe des Beherbergungsgewerbes,
- 4.
- sonstige Gewerbebetriebe,
- 5.
- Anlagen für Verwaltungen sowie für kirchliche, kulturelle, soziale, gesundheitliche und sportliche Zwecke.
- 1.
- Vergnügungsstätten, soweit sie nicht wegen ihrer Zweckbestimmung oder ihres Umfangs nur in Kerngebieten allgemein zulässig sind,
- 2.
- Tankstellen.
- 1.
- im Erdgeschoss an der Straßenseite eine Wohnnutzung nicht oder nur ausnahmsweise zulässig ist,
- 2.
- oberhalb eines im Bebauungsplan bestimmten Geschosses nur Wohnungen zulässig sind,
- 3.
- ein im Bebauungsplan bestimmter Anteil der zulässigen Geschossfläche oder eine im Bebauungsplan bestimmte Größe der Geschossfläche für Wohnungen zu verwenden ist, oder
- 4.
- ein im Bebauungsplan bestimmter Anteil der zulässigen Geschossfläche oder eine im Bebauungsplan bestimmte Größe der Geschossfläche für gewerbliche Nutzungen zu verwenden ist.
Neuf: Neugefasst durch Bek. v. 21.11.2017 I 3786;
Stand: zuletzt geändert durch Art. 2 G v. 3.7.2023 I Nr. 176
Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026
Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.
Herkunft und Textnachweis
Quellenkennung: BJNR004290962
Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 5e5c767112b30be8e8316feef9124efdd0105cb67eac8cc7ecc441f2c8c5fbb8
Normen im Zusammenhang
Nachgewiesene Nennungen im Gesetzestext. Die Links öffnen die Fassung dieses Bestands, keine historischen Fassungen.
Hierauf verweisen andere Vorschriften (2)
- § 245c BauGBÜberleitungsvorschrift aus Anlass des Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie 2014/52/EU im Städtebaurecht und zur Stärkung des neuen Zusammenlebens in der Stadt
„… enwohnung vor dem 13. Mai 2017 aufgenommen worden ist. (3) § 34 Absatz 2 findet auf Baugebiete nach § 6a der Baunutzungsverordnung keine Anwendung.“
- Anlage PlanZV
„… ete (§ 5a BauNVO) Braun mittel 1.2.3. Mischgebiete (§ 6 BauNVO) Braun mittel 1.2.4. Urbane Gebiete (§ 6a BauNVO) Braun mittel 1.2.5. Kerngebiete (§ 7 BauNVO) Braun mittel 1.3. Gewerbliche Bauflächen (§ 1 Abs. 1 Nr. 3 BauNVO) Grau m …“