Immobilienrecht

Immobilienrecht – Ihr verlässlicher Partner bei allen Fragen rund um Grundstücke

Eine Immobilie ist ein Grundstück oder ein Bauwerk. Da es sich um unbewegliche Sachen handelt, spricht man auch von sogenannten Liegenschaften. Das Recht daran nennt man Liegenschaftsrecht.

Zum Immobilienrecht gehört auch der Kauf einer Eigentumswohnung. Für den Kaufvertrag und den Eigentumsübergang sind insbesondere die Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs maßgeblich. Das Wohnungseigentumsgesetz (WEG) regelt daneben unter anderem das Verhältnis der Wohnungseigentümer untereinander und zur Gemeinschaft sowie die Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums. Vor dem Kauf sollten deshalb auch Teilungserklärung, Beschlüsse, Rücklagen und Verwaltungssituation geprüft werden.

Was umfasst das Immobilienrecht?

Das Immobilienrecht beziehungsweise Grundstücksrecht ist der Oberbegriff für alle Rechtsbereiche, die mit dem Erwerb, der Veräußerung, der Belastung oder der Nutzung einer Immobilie zusammenhängen.

Es umfasst nicht nur klassische Geschäfte wie Kauf, Verkauf, Verpachtung oder Vermietung. Vielmehr gehören auch komplexe Themen wie Immobilienfonds, Real Estate Investment Trusts (REITs), Verbriefungsmodelle, Non-Performing Loans, PPP-Modelle und Privatisierungen dazu.

Am häufigsten kommt das Immobilienrecht jedoch beim Kauf oder der Veräußerung einer Immobilie zur Anwendung.

Rechtliche Grundlagen

Ein Vertrag über den Erwerb oder die Übertragung von Grundstückseigentum bedarf nach § 311b Absatz 1 BGB der notariellen Beurkundung. Der Kaufvertrag allein macht den Käufer noch nicht zum Eigentümer: Für den Eigentumsübergang sind grundsätzlich die Auflassung und die Eintragung in das Grundbuch erforderlich (§ 873 BGB, § 925 BGB). Vertragsschluss, Kaufpreiszahlung und Eigentumsübergang sind deshalb auseinanderzuhalten.

Gesetze auf Bundes- und Landesebene

Neben dem BGB sind je nach Anliegen insbesondere das Baugesetzbuch (BauGB), das Wohnungseigentumsgesetz (WEG) und die Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV) zu berücksichtigen. Für energetische Anforderungen ist der aktuelle Gesetzesstand maßgeblich: Das frühere Gebäudeenergiegesetz wird seit dem 29. Juli 2026 als Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) fortgeführt. Welche Vorschriften für ein älteres Vorhaben gelten, hängt insbesondere vom maßgeblichen Zeitpunkt und den Übergangsregelungen ab.

Auf Landesebene spielen die jeweilige Landesbauordnung, das Denkmalschutzgesetz, das Nachbarrecht und weitere landesrechtliche Vorschriften eine wichtige Rolle.

Weitere Informationen

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