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AWV

Außenwirtschaftsverordnung

Fassungsangaben der Quelle

Stand: Zuletzt geändert durch Art. 5 G v. 11.3.2026 I Nr. 66

Sonst: V in Kraft gem. § 83 Satz 1 iVm Art. 4 Abs. 1 Satz 1 G v. 6.6.2013 I 1482 mWv 1.9.2013

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR286500013

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 7c9f7f3dd15f2343bbaa9ae5177edf99a3582c31b9b535d0cc644dd3a9a5becb

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Inhaltsverzeichnis

Allgemeine HinweiseEingangsformelInhaltsübersichtKapitel 1 Allgemeine Vorschriften§ 1Beantragung von Genehmigungen§ 2Zertifikate nach Artikel 9 der Richtlinie 2009/43/EG§ 3Formerfordernisse; Verwaltungsportal und Fristlauf§ 4Erteilung von Genehmigungen§ 5(weggefallen)§ 6Aufbewahrung von Verwaltungsakten§ 7Boykotterklärung§ 7aGebiete, die als Zollgebiet der Europäischen Union geltenKapitel 2 Ausfuhr und Verbringung aus dem InlandAbschnitt 1 BeschränkungenUnterabschnitt 1 Genehmigungsbedürftige Ausfuhr§ 8Genehmigungserfordernisse für die Ausfuhr von Gütern des Teils I der Ausfuhrliste§ 9Genehmigungserfordernisse für die Ausfuhr von Gütern mit einem bestimmten Verwendungszweck§ 10Genehmigungserfordernisse für die Ausfuhr von Gütern des Teils II der AusfuhrlisteUnterabschnitt 2 Genehmigungsbedürftige Verbringung aus dem Inland§ 11Genehmigungserfordernisse für die Verbringung von GüternAbschnitt 2 Verfahrens- und MeldevorschriftenUnterabschnitt 1 Ausfuhr und Wiederausfuhr§ 12Gestellung und Anmeldung§ 13(weggefallen)§ 14Verfahren bei der zollamtlichen Behandlung§ 15Vereinfachte Zollanmeldung§ 16Anschreibung in der Buchführung des Anmelders§ 17(weggefallen)§ 18Erhebung von Ausfuhrdaten bei der Ausfuhr von Mineralöl und Gas§ 19Ausfuhr von Obst und Gemüse§ 20Wiederausfuhren§ 20aSummarische Ausgangsanmeldung§ 20bWiederausfuhrmitteilungUnterabschnitt 2 Genehmigungsbedürftige Ausfuhr§ 21Ausfuhrgenehmigung§ 22Informations- und Buchführungspflichten§ 23Ausfuhrabfertigung§ 24Datenaustausch§ 25Ausfuhrabfertigung in einem anderen Mitgliedstaat§ 26AufzeichnungspflichtenUnterabschnitt 3 Genehmigungsbedürftige Verbringung und Zertifizierungsverfahren§ 27Anzuwendende Vorschriften§ 28ZertifizierungsverfahrenKapitel 3 EinfuhrAbschnitt 1 Beschränkungen und allgemeine Verfahrensvorschriften§ 29Verwendungsbeschränkungen§ 30Bestätigungen über Internationale Einfuhrbescheinigungen und WareneingangsbescheinigungenAbschnitt 2 Einfuhrabfertigung§ 31Antrag auf Einfuhrabfertigung§ 32Einfuhrdokumente§ 33Verfahren bei der Einfuhrabfertigung§ 34Erhebung von Einfuhrdaten§ 35(weggefallen)§ 36Vorherige Einfuhrüberwachung§ 37Einfuhrabfertigung bei vorheriger Einfuhrüberwachung§ 38Ursprungszeugnis und Ursprungserklärung§ 39Einfuhrgenehmigung§ 40Erleichtertes Verfahren für landwirtschaftliche Waren§ 41Erleichtertes Verfahren für sonstige Waren§ 42Einfuhr von Gartenbauerzeugnissen§ 43ZwangsvollstreckungKapitel 4 Sonstiger GüterverkehrAbschnitt 1 Durchfuhr§ 44Beschränkungen bei der Durchfuhr von Gütern§ 45DurchfuhrverfahrenAbschnitt 2 Handels- und Vermittlungsgeschäfte§ 46Genehmigungserfordernisse für Handels- und Vermittlungsgeschäfte über Güter des Teils I Abschnitt A der Ausfuhrliste§ 47Genehmigungserfordernisse für Handels- und Vermittlungsgeschäfte in einem Drittland§ 48Einfuhrdokumente für Handels- und VermittlungsgeschäfteKapitel 5 Dienstleistungsverkehr§ 49Genehmigungserfordernisse für technische Unterstützung im Zusammenhang mit chemischen oder biologischen Waffen oder Kernwaffen§ 50Genehmigungserfordernisse für technische Unterstützung im Zusammenhang mit einer militärischen Endverwendung§ 51Genehmigungserfordernisse für technische Unterstützung im Inland§ 52Genehmigungserfordernisse für technische Unterstützung im Zusammenhang mit der Errichtung oder dem Betrieb kerntechnischer Anlagen§ 52aGenehmigungserfordernisse für technische Unterstützung im Zusammenhang mit bestimmten in Anhang I der Verordnung (EU) 2021/821 gelisteten Gütern der Kommunikationsüberwachung§ 52bGenehmigungserfordernisse für technische Unterstützung im Zusammenhang mit bestimmten in Teil I Abschnitt B der Ausfuhrliste gelisteten Gütern der Kommunikationsüberwachung§ 53Befreiung von der GenehmigungspflichtKapitel 6 Beschränkungen des KapitalverkehrsAbschnitt 1 Beschränkungen nach § 4 Absatz 2 des Außenwirtschaftsgesetzes zur Erfüllung des Abkommens über deutsche Auslandsschulden§ 54Bewirkung von Zahlungen und sonstigen LeistungenAbschnitt 2 Prüfung von UnternehmenserwerbenUnterabschnitt 1 Sektorübergreifende Prüfung von Unternehmenserwerben§ 55Anwendungsbereich der sektorübergreifenden Prüfung§ 55aVoraussichtliche Beeinträchtigung der öffentlichen Ordnung oder Sicherheit§ 56Stimmrechtsanteile§ 57(weggefallen)§ 58Unbedenklichkeitsbescheinigung§ 58aFreigabe eines Erwerbs nach § 55§ 59Untersagung oder Anordnungen§ 59aAusnahmen von den Vollzugsbeschränkungen nach § 15 Absatz 3 des AußenwirtschaftsgesetzesUnterabschnitt 2 Sektorspezifische Prüfung von Unternehmenserwerben§ 60Anwendungsbereich der sektorspezifischen Prüfung§ 60aStimmrechtsanteile§ 61Freigabe eines Erwerbs nach § 60§ 62Untersagung oder AnordnungenUnterabschnitt 3 Verfahrensübergreifende Vorschriften§ 62aVerfahrenswechsel im PrüfverfahrenKapitel 7 Meldevorschriften im Kapital- und ZahlungsverkehrAbschnitt 1 Begriffsbestimmungen§ 63BegriffsbestimmungenAbschnitt 2 Meldevorschriften im Kapitalverkehr§ 64Meldung von Vermögen von Inländern im Ausland§ 65Meldung von Vermögen von Ausländern im Inland§ 66Meldungen von Forderungen und VerbindlichkeitenAbschnitt 3 Meldung von Zahlungen§ 67Meldung von Zahlungen(XXXX) §§ 68 und 69(weggefallen)§ 70Meldungen der GeldinstituteAbschnitt 4 Meldefristen, Meldestellen und Ausnahmen von der Meldepflicht§ 71Meldefristen§ 72Meldestelle und Einreichungsweg§ 73AusnahmenKapitel 8 Beschränkungen gegen bestimmte Länder und PersonenAbschnitt 1 Ausfuhr-, Handels- und Vermittlungsverbote§ 74Ausfuhrverbote von in Teil I Abschnitt A der Ausfuhrliste erfassten Gütern§ 75Verbote von Handels- und Vermittlungsgeschäften in Bezug auf in Teil I Abschnitt A der Ausfuhrliste erfasste Güter§ 76Ausnahmen von § 74 Absatz 1 und § 75§ 76aAusnahmen von § 74 Absatz 1 und § 75 in EinzelfällenAbschnitt 2 Einfuhr- und Verbringungsverbote§ 77Einfuhrverbote von in Teil I Abschnitt A der Ausfuhrliste erfassten Gütern aus bestimmten Ländern