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AufenthV

Aufenthaltsverordnung

Fassungsangaben der Quelle

Stand: Zuletzt geändert durch Art. 11 G v. 22.7.2026 I Nr. 222

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR294510004

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 1bb820d71b082812168cc29b3822da6b8e165e78fd38d1b4fb60016d4010c6d3

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Inhaltsverzeichnis

Allgemeine HinweiseInhaltsübersichtKapitel 1 Allgemeine Bestimmungen§ 1BegriffsbestimmungenKapitel 2 Einreise und Aufenthalt im BundesgebietAbschnitt 1 Passpflicht für Ausländer§ 2Erfüllung der Passpflicht durch Eintragung in den Pass eines gesetzlichen Vertreters§ 3Zulassung nichtdeutscher amtlicher Ausweise als Passersatz§ 4Deutsche Passersatzpapiere für Ausländer§ 5Allgemeine Voraussetzungen der Ausstellung des Reiseausweises für Ausländer§ 6Ausstellung des Reiseausweises für Ausländer im Inland§ 7Ausstellung des Reiseausweises für Ausländer im Ausland§ 8Gültigkeitsdauer des Reiseausweises für Ausländer§ 9Räumlicher Geltungsbereich des Reiseausweises für Ausländer§ 10Sonstige Beschränkungen im Reiseausweis für Ausländer§ 11Verfahren der Ausstellung oder Verlängerung des Reiseausweises für Ausländer im Ausland§ 11aAusstellung von Reiseausweisen für Ausländer für Schülerreisen in das Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland§ 12Grenzgängerkarte§ 13Notreiseausweis§ 13aEU-Rückkehrausweis§ 14Befreiung von der Passpflicht in RettungsfällenAbschnitt 2 Befreiung vom Erfordernis eines AufenthaltstitelsUnterabschnitt 1 Allgemeine Regelungen§ 15Gemeinschaftsrechtliche Regelung der Kurzaufenthalte§ 16Vorrang älterer Sichtvermerksabkommen§ 17Nichtbestehen der Befreiung bei Erwerbstätigkeit während eines Kurzaufenthalts§ 17aBefreiung zur Dienstleistungserbringung für langfristig AufenthaltsberechtigteUnterabschnitt 2 Befreiungen für Inhaber bestimmter Ausweise§ 18Befreiung für Inhaber von Reiseausweisen für Flüchtlinge und Staatenlose§ 19Befreiung für Inhaber dienstlicher Pässe§ 20Befreiung für Inhaber von Ausweisen der Europäischen Union und zwischenstaatlicher Organisationen und der Vatikanstadt§ 21§ 22Befreiung für Schüler auf SammellistenUnterabschnitt 3 Befreiungen im grenzüberschreitenden Beförderungswesen§ 23Befreiung für ziviles Flugpersonal§ 24Befreiung für Seeleute§ 25Befreiung in der internationalen zivilen Binnenschifffahrt§ 26Transit ohne Einreise; FlughafentransitvisumUnterabschnitt 4 Sonstige Befreiungen§ 27Befreiung für Personen bei Vertretungen ausländischer Staaten§ 28Befreiung für freizügigkeitsberechtigte Schweizer§ 29Befreiung in Rettungsfällen§ 30Befreiung für die Durchreise und Durchbeförderung§ 30aBefreiung in Fällen gescheiterter langfristiger Mobilität nach der Richtlinie (EU) 2021/1883Abschnitt 3 Visumverfahren§ 31Zustimmung der Ausländerbehörde zur Visumerteilung§ 31aBeschleunigtes Fachkräfteverfahren§ 32Zustimmung der obersten Landesbehörde§ 33Zustimmungsfreiheit bei Spätaussiedlern§ 34Zustimmungsfreiheit bei Wissenschaftlern und Studenten§ 35Zustimmungsfreiheit bei bestimmten Arbeitsaufenthalten und Praktika§ 36Zustimmungsfreiheit bei dienstlichen Aufenthalten von Mitgliedern ausländischer Streitkräfte§ 37Zustimmungsfreiheit in sonstigen Fällen§ 38Ersatzzuständigkeit der AusländerbehördeAbschnitt 3a Anerkennung von Forschungseinrichtungen und Abschluss von Aufnahmevereinbarungen§ 38aVoraussetzungen für die Anerkennung von Forschungseinrichtungen§ 38bAufhebung der Anerkennung§ 38cMitteilungspflichten von Forschungseinrichtungen gegenüber den Ausländerbehörden§ 38dBeirat für Forschungsmigration und Fachkräfteeinwanderung§ 38eVeröffentlichungen durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge§ 38fInhalt und Voraussetzungen der Unterzeichnung der Aufnahmevereinbarung oder eines entsprechenden VertragesAbschnitt 4 Einholung des Aufenthaltstitels im Bundesgebiet§ 39Verlängerung eines Aufenthalts im Bundesgebiet für längerfristige Zwecke§ 40Verlängerung eines visumfreien Kurzaufenthalts§ 41Vergünstigung für Angehörige bestimmter StaatenAbschnitt 5 Aufenthalt aus völkerrechtlichen, humanitären oder politischen Gründen§ 42Antragstellung auf Verlegung des Wohnsitzes§ 43Verfahren bei Zustimmung des anderen Mitgliedstaates zur WohnsitzverlegungKapitel 3 Gebühren§ 44Gebühren für die Niederlassungserlaubnis§ 44aGebühren für die Erlaubnis zum Daueraufenthalt – EU§ 45Gebühren für die Aufenthaltserlaubnis, die Blaue Karte EU, die ICT-Karte und die Mobiler-ICT-Karte§ 45aGebühren für Expressverfahren§ 45bGebühren für Aufenthaltstitel in Ausnahmefällen§ 45cGebühr bei Neuausstellung§ 46Gebühren für das Visum§ 47Gebühren für sonstige aufenthaltsrechtliche Amtshandlungen§ 48Gebühren für pass- und ausweisrechtliche Maßnahmen§ 49Bearbeitungsgebühren§ 50Gebühren für Amtshandlungen zugunsten Minderjähriger§ 51Widerspruchsgebühr§ 52Befreiungen und Ermäßigungen§ 52aBefreiung und Ermäßigung bei Assoziationsberechtigung§ 53Befreiung und Ermäßigung aus Billigkeitsgründen§ 54Zwischenstaatliche VereinbarungenKapitel 4 Ordnungsrechtliche Vorschriften§ 55Ausweisersatz§ 56Ausweisrechtliche Pflichten§ 57Vorlagepflicht beim Vorhandensein mehrerer Ausweisdokumente§ 57aPflichten der Inhaber von Dokumenten mit Chip nach § 78 des AufenthaltsgesetzesKapitel 5 VerfahrensvorschriftenAbschnitt 1 Muster für Aufenthaltstitel, Pass- und Ausweisersatz und sonstige Dokumente§ 58Vordruckmuster§ 59Muster der Aufenthaltstitel§ 59aHinweis auf Gewährung internationalen Schutzes bei Inhabern einer Erlaubnis zum Daueraufenthalt – EU§ 59bHinweis auf Gewährung internationalen Schutzes bei Inhabern einer Blauen Karte EU§ 60Lichtbild§ 60aAusgabe und Versand des elektronischen Aufenthaltstitels und des Sperrkennworts§ 61Sicherheitsstandard, AusstellungstechnikAbschnitt 2 Datenerfassung, Datenverarbeitung und DatenschutzUnterabschnitt 1 Erfassung und Übermittlung von Antragsdaten zur Herstellung von Dokumenten mit Chip nach § 4 sowie nach § 78 des Aufenthaltsgesetzes§ 61aDatenerfassung bei der Beantragung von Dokumenten mit Chip§ 61bForm und Verfahren der Datenerfassung, -prüfung sowie der dezentralen Qualitätssicherung§ 61cÜbermittlung der Daten an den Dokumentenhersteller§ 61dNachweis der Erfüllung der Anforderungen§ 61eQualitätsstatistik§ 61fAutomatischer Abruf aus Dateisystemen und automatische Speicherung im öffentlichen Bereich§ 61gVerwendung im nichtöffentlichen Bereich§ 61hAnwendung der PersonalausweisverordnungUnterabschnitt 2 Führung von Ausländerdateien durch die Ausländerbehörden und die Auslandsvertretungen§ 62Dateisystemführungspflicht der Ausländerbehörden§ 63Ausländerdatei A§ 64Datensatz der Ausländerdatei A§ 65Erweiterter Datensatz§ 66Dateisystem über Passersatzpapiere§ 67Ausländerdatei B§ 68Löschung§ 69Visadateien der Auslandsvertretungen§ 70(weggefallen)Unterabschnitt 3 Datenübermittlungen an die Ausländerbehörden