AufenthV
§ 64Datensatz der Ausländerdatei A
- 1.
- Familienname,
- 2.
- Geburtsname,
- 3.
- Vornamen,
- 4.
- Tag und Ort mit Angabe des Staates der Geburt,
- 5.
- Geschlecht,
- 6.
- Doktorgrad,
- 7.
- Staatsangehörigkeiten,
- 8.
- Aktenzeichen der Ausländerakte,
- 9.
- Hinweis auf andere Datensätze, unter denen der Ausländer in dem Dateisystem geführt wird,
- 10.
- das Sperrkennwort und die Sperrsumme für die Sperrung oder Entsperrung des elektronischen Identitätsnachweises eines Dokuments nach § 78 Absatz 1 des Aufenthaltsgesetzes und
- 11.
- Angaben zur Ausschaltung und Einschaltung sowie Sperrung und Entsperrung des elektronischen Identitätsnachweises eines Dokuments nach § 78 Absatz 1 des Aufenthaltsgesetzes.
Stand: Zuletzt geändert durch Art. 11 G v. 22.7.2026 I Nr. 222
Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026
Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.
Herkunft und Textnachweis
Quellenkennung: BJNR294510004
Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 1bb820d71b082812168cc29b3822da6b8e165e78fd38d1b4fb60016d4010c6d3