AufenthV
§ 45Gebühren für die Aufenthaltserlaubnis, die Blaue Karte EU, die ICT-Karte und die Mobiler-ICT-Karte
| 1. | für die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis, einer Blauen Karte EU oder einer ICT-Karte | ||
| a) | mit einer Geltungsdauer von bis zu einem Jahr | 100 Euro, | |
| b) | mit einer Geltungsdauer von mehr als einem Jahr | 100 Euro, | |
| 2. | für die Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis, einer Blauen Karte EU oder einer ICT-Karte | ||
| a) | für einen weiteren Aufenthalt von bis zu drei Monaten | 96 Euro, | |
| b) | für einen weiteren Aufenthalt von mehr als drei Monaten | 93 Euro, | |
| 3. | für die durch einen Wechsel des Aufenthaltszwecks veranlasste Änderung der Aufenthaltserlaubnis einschließlich deren Verlängerung | 98 Euro, | |
| 4. | für die Erteilung einer Mobiler-ICT-Karte | 80 Euro, | |
| 5. | für die Verlängerung einer Mobiler-ICT-Karte | 70 Euro. | |
Stand: Zuletzt geändert durch Art. 11 G v. 22.7.2026 I Nr. 222
Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026
Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.
Herkunft und Textnachweis
Quellenkennung: BJNR294510004
Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 1bb820d71b082812168cc29b3822da6b8e165e78fd38d1b4fb60016d4010c6d3