AufenthV
§ 63Ausländerdatei A
- 1.
- der bei der Ausländerbehörde
- a)
- die Erteilung oder Verlängerung eines Aufenthaltstitels beantragt oder
- b)
- einen Asylantrag einreicht,
- 2.
- dessen Aufenthalt der Ausländerbehörde von der Meldebehörde oder einer sonstigen Behörde mitgeteilt wird oder
- 3.
- für oder gegen den die Ausländerbehörde eine ausländerrechtliche Maßnahme oder Entscheidung trifft.
Stand: Zuletzt geändert durch Art. 11 G v. 22.7.2026 I Nr. 222
Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026
Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.
Herkunft und Textnachweis
Quellenkennung: BJNR294510004
Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 1bb820d71b082812168cc29b3822da6b8e165e78fd38d1b4fb60016d4010c6d3